DGRe gründet Ethikkommission
(Bild: LE photography Hamburg/Shutterstock)Aachen (DGRe) – Die Rettungswissenschaften werden in Deutschland zunehmend bekannter und verbreitet sich weiter. Rettungswissenschaftliche Forschung findet meist noch ohne Anbindung an eine Hochschule statt, sodass der Zugang zu einem Ethikvotum in vielen Fällen bisher versperrt war.
Im Februar 2023 beschloss die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Rettungswissenschaften (DGRe) daher die Einrichtung einer Ethikkommission innerhalb der Fachgesellschaft. Seit dem 1. August 2023 ist diese nun aktiv und bereit, Forschungsvorhaben auf ethische Bedenken hin zu begutachten.
Um dem Charakter der rettungswissenschaftlichen Forschung Rechnung zu tragen, gibt es die Möglichkeit, ein Gutachten über einen Kurz- oder Vollantrag zu beantragen. Auf diesem Wege ist sichergestellt, dass der Aufwand für das Antragsverfahren der Komplexität des Forschungsvorhabens angemessen ist. Einreichungen können sowohl von Mitgliedern der DGRe vorgenommen werden als auch von Rettungswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen außerhalb der Fachgesellschaft.
„Durch die Ethikkommission ist es nun Rettungswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen ohne Anbindung an eine Hochschule möglich, beispielsweise patientennahe Forschung ohne ethische Bedenken durchzuführen. Das ermöglicht den Rettungswissenschaften, sich weiterzuentwickeln und neue Forschungsthemen zu erschließen“, so Rebekka Mangelsdorf, stellvertretende Vorsitzende der DGRe-Ethikkommission.
Die Ethikkommission der DGRe ist interdisziplinär besetzt und bearbeitet nur Anträge mit klarem rettungswissenschaftlichem Bezug. Anträge von Forschungsvorhaben, die der Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten gelten, sind ausgeschlossen.
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