Eckpunkte zur Notfallreform vorgelegt
(Bild: FooTToo/Shutterstock)Berlin (BGM) – Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach hat vergangenen Dienstag (16.01.2024) die Eckpunkte zur Notfallreform vorgelegt. Vorgesehen ist unter anderem eine engere Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen (Notruf 112) mit den Vermittlungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigungen (Telefon 116117).
„Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden. Das muss nicht immer das Krankenhaus sein. (…) Um die Patienten besser zu steuern, werden wir die Notdienstnummern von Rettungsdienst (112) und KVen (116117) vernetzen, Integrierte Notfallzentren bundesweit an Krankenhäusern aufbauen und die ambulanten Notdienststrukturen stärken“, erklärte der Bundesgesundheitsminister.
Geplant ist unter anderem, eine Verknüpfung der Terminservicestellen mit den Rettungsleitstellen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen.
Die KVen erhalten gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz wird in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt.
Die Bundesregierung werde in Kürze einen Referentenentwurf zur Notfallreform vorlegen. Das Gesetz solle im Januar 2025 in Kraft treten, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Reform der Notfallversorgung sei eng mit der Reform des Rettungsdienstes verknüpft. Hierzu werde das Ministerium in Kürze ebenfalls Eckpunkte vorlegen.
Die Johanniter appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, die Reform der Notfallversorgung mit den notwendigen Verbesserungen zügig anzugehen. Auch fordern die Johanniter weitergehende Reformen als bisher im Eckpunktepapier vorgestellt.
„Der Rettungsdienst ist vielerorts an der Belastungsgrenze“, so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes. „Dies lässt sich nicht allein durch Veränderungen der Vergütungsstruktur und Digitalisierung in der Einsatzbearbeitung verbessern. Vielmehr sind hier grundlegende Reformen auch für die Tätigkeit unserer Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter notwendig.“
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