Gemeindenotfallsanitäter: Positive Zwischenbilanz
(Bild: Lukas Lehmann/Malteser)Oldenburg (rd_de) – Als das Pilotprojekt „Gemeindenotfallsanitäter“ Anfang 2019 im nordwestlichen Niedersachsen an den Start ging, gab es nicht nur positive Prognosen. Ein Jahr später machen die bisherigen Erfahrungen Mut, dass es zu einem Erfolgsprojekt werden könnte.
„Ich finde, wir haben einen erfolgreichen Start hingelegt. Die erhoffte Entlastung der Primärrettungsmittel ist eingetreten; die Einsatzzahlen steigen kontinuierlich. Derzeit spricht also einiges dafür, dass der Gemeindenotfallsanitäter tatsächlich ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rettungsdienstes werden kann“, sagt Frank Flake, Bereichsleiter Notfallvorsorge und Leiter Rettungsdienst der Malteser im Bezirk Oldenburg und einer der Initiatoren des Projekts. „Zu überlegen ist, ob das System um eine sinnvolle Schnittstelle zum KV-Dienst (116 117) ergänzt wird.“
Das vollständige Interview mit Frank Flake und seine Zwischenbilanz lesen Sie im neuen Rettungs-Magazin, ab 28. Februar 2020 im Handel.
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Alexander Becht
Es macht sicherlich Freude, immer wieder von “Firstresponder-“Systemen ; anderenorts auch gesetzlich als “Ersthelfersysteme” genannt, hören und lesen zu können. In gewisser Weise gehört der nunmehr kreierte “Gemeindenotfallsanitäter” dazu.
Dennoch bedarf es aus meiner Sicht einiger kritischer Anmerkungen zu diesen – den Rettungsdienst unterstützenden – Einrichtungen. Dies, obwohl ich selbst 1999 in RP das erste Firstrespondersystem installierte.
Festzustellen ist, und dies zeigen auch Erkenntnisse “quer durch das Bundesgebiet” , dass die Ersthelfersysteme erst einmal nur dann funktionieren, wenn auch ausreichender “manpower” (dazu gehören selbstverständlich auch weibliche Kolleginnen) vorhanden ist. Dies ist keineswegs immer !! der Fall. Dennoch geht der Bürger, der dieses Dinge liest, davon aus, dass für diese Ersthelfer (auch für den Gemeindenotfallsanitäter) ein “quasi” 24/7/365-Dienst gewährleistet ist. Dem ist jedoch – und diese Wahrheit darf nicht verschwiegen werden – keineswegs immer ! so. D.h., dass der ansonsten mehr oder weniger schon gewohnte Ersthelfereinsatz nicht immer funktionieren kann und wird ! (Nicht immer sind alle zur Verfügung stehenden Ersthelfer rund um die Uhr verfügbar – Krankheit – Urlaub – private Verhinderung – und vieles andere mehr.
Teils wird auch Ersthelfern zugemutet, ein weitaus zu großes Gebiet versorgen/betreuen zu müssen (oder zu sollen) , so das sie in nicht wenigen Fällen mit ihrem Privatfahrzeug (wenn es kein für diesen Zusatzdienst geeignetes Alarm-Kfz gibt) in möglichst anforderungsrechter Zeit ihr Ziel erreichen können. Oder aber nur unter teils recht “kritischen” (man auch “gefährlichen” schreiben) Fahrbedingungen im öffentlichen Straßenverkehr !!
Wurden in früheren Zeiten die Ersthelfer (oder Firstresponder) je nach Gutdünken des einen oder anderen Leitstellendisponenten alarmiert/eingesetzt, sind sie heute – bis auf wenige Ausnahmen – in den Einsatzleitsystemen der Leitstellen fest implementiert und rücken – nicht selten ! – ab und wann auch zu Einsätzen aus, in denen ein solcher spezieller Einsatz nicht erforderlich ist, oder sie treffen – je nach Fahrtstrecke und sonstigen zeitlichen Verhinderungen – erst mit oder gar nach Eintreffen des ör Rettungsdienstes an der E-Stelle ein. Zumindest in Bereichen, in denen solche Vorkommnisse sich häufen, müsste längst umgedacht werden. Leider spricht man nicht so gerne darüber und in der Öffentlichkeit schon gar nicht, wenn gleich dies falsch ist !
Bürger, denen i.d.R. fleißige, hochmotivierte, freizeitopfernde, gut und sehr gut qualifizierte Ersthelfer zur Hilfe eilen, sollen (und müssen!) wissen, dass ein solches System kein Anrecht auf eine stets sichergestellte Hilfe hat. (Wir reden im Fachjargon von “Hilfsfristen” oder ähnlichem).
Die Alarmierung und das Einsetzen eines Ersthelfers/Firstresponders oder auch Gemeindenotfallsanitäters soll i.d.R. nur dann erfolgen, wenn es sich um einen Einsatz handelt, in denen z.B. auch ein Notarzt erforderlich wird (und mitalarmiert wird) oder wenn ein RTW (oder auch Notfall-KTW, etc.) entweder aufgrund von gesicherten Erkenntnissen oder aufgrund eines begründeten Verdachts über einen wirklichen Notfall zur Einsatzstelle beordert wird; bzw. wenn der Anschein für einen Notfall besteht, den i.d.R. die Leitstelle entscheiden muss, bzw. wird.
Das “automatische” Einsetzen von Ersthelfern , bloß weil ein RTW zu einer Einsatzstelle geschickt wird, ist in solchen Fällen keineswegs angebracht und sollte ! – auch wenn dies einen Tastenklick mehr bei der Leitstelle bedarf – dann tatsächlich entfallen.- Nicht zuletzt bleibt bei solchem taktisch richtigem Vorgehen dann auch ein Ersthelfereinsatz eine gewisse Besonderheit, die dem Patienten und nicht zuletzt auch dem RD-Personal und Notarzt zugute kommt.
Alexander Becht