Herford: Mehr Kompetenzen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter

(Bild: Kreis Herford)Herford (HF) – Beim Rettungsdienst des Kreises Herford (NRW) können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bei der Notfallversorgung von Patienten seit vergangenem Juli 2024 Morphin einsetzen. Bislang war das nur Notärztinnen und -ärzten vorbehalten. Möglich macht das eine Gesetzesänderung. Steffen Grautoff, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, sieht darin mehrere Vorteile.

„Unsere Einsatzkräfte hatten bisher schon eine Bandbreite an Medikamenten zur Verfügung gehabt, um Schmerzen vor Ort zu behandeln. Mit Morphin haben sie ein weiteres sehr potentes Medikament zur Auswahl“, erklärt Steffen Grautoff. „Bei starken Schmerzen macht es häufig Sinn, nicht nur mit üblichen Schmerzmitteln, sondern mit Betäubungsmitteln wie Morphin zu arbeiten.“

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Das Betäubungsmittelgesetz hat die Anwendung solcher Mittel bislang nur für ärztliches Fachpersonal vorgesehen. Eine Gesetzesänderung hat den Kreisen und kreisfreien Städten nun neuen Spielraum gegeben. Ob Betäubungsmittel wie Morphin auch von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern eingesetzt werden können, ist den jeweiligen Ärztlichen Leitern vor Ort überlassen.

„Es erweitert die Kompetenzen unserer Einsatzkräfte. Diese haben in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie fachlich auf hohem Niveau und sehr sorgfältig arbeiten. Wir haben dadurch in der Notfallversorgung mehr Möglichkeiten und können früher zielgerichtet therapieren – und das ohne eine Erhöhung des Risikos“, argumentiert Grautoff.

Alle Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind während ihrer Ausbildung im Umgang mit Betäubungsmitteln geschult worden. Alle Mitarbeitenden des Rettungsdienstes wurden von Steffen Grautoff darüber hinaus ausführlich in die Thematik eingewiesen.

Grautoff ist Teil eines überregionalen Arbeitskreises an Ärztlichen Leitern, die gemeinsam einheitliche Vorgehensweisen für verschiedene Behandlungspfade in der Notfallversorgung entwickelt haben – auch bezüglich des Umgangs mit Betäubungsmitteln. Zudem verfasste er eine präzise Handlungsanweisung für die Rettungskräfte im Kreis Herford – mit detaillierten Informationen zur Lagerung und Verabreichung von Morphin. „Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wissen genau, wann das Mittel in welcher Dosis gegeben werden kann und wann nicht“.

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