Hilfsfrist-Regelungen sind unwirksam
(Bild: planet_fox/pixabay.com)Mannheim (VGH BW) – Die aktuellen Regelungen der Hilfsfristen in Baden-Württemberg sind vom zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am vergangenen Mittwoch (10.05.2023) für unwirksam erklärt worden.
Mehrere Notärzte und Rettungsdienst-Mitarbeiter hatten geklagt, weil sie eine schlechtere Versorgung der Bevölkerung durch den Rettungsdienst befürchteten. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes gab den Antragstellern recht, äußerte sich bislang aber nicht im Detail zu den Gründen für das Urteil. Nach Medienberichten bemängelten die Richter, dass im Rettungsdienstplan Dinge wie die Hilfsfristen geregelt werden, die das Parlament zu beschließen hat.
Seitens des Innenministeriums Baden-Württembergs heißt es zu dem Urteil: „Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. … Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“
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