Kassen erinnern an Reformbedarf des Rettungsdienstes

(Bild: Ralf Liebhold/Shutterstock)Berlin (vdek/AOK) – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Bundesparlament erinnerten die Krankenkassen an die Bedeutung des Rettungsdienstes.

Für Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), ist die Reform auf einem guten Weg, was jedoch fehlt ist ihrer Meinung nach eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes. Neben der Errichtung von flächendeckenden Integrierten Notfallzentren und des Aufbaus von Akutleitstellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen müsse man auch den Rettungsdienst als dritte Säule reformieren. Der vorliegende Gesetzentwurf klammere diesen „trotz klarer Erkenntnisse über erhebliche Unwirtschaftlichkeit und Fehlversorgung weitgehend aus“, monierte sie. „So sind nach Aussage des Verbandes des Rettungsdienstes über 80 Prozent der Rettungsdiensteinsätze nicht gerechtfertigt. Allein die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen sind im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 auf rund vier Milliarden Euro und damit um 163 Prozent gestiegen. Für viele Menschen ist die Rufnummer 112 noch immer die erste Anlaufstelle im Notfall. Doch diese Rufnummer ist nur für akute Notfälle gedacht“, erinnerte Elsner.

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Um einheitliche Rettungsdienststrukturen in ganz Deutschland mit klaren Zuständigkeiten zu schaffen, sollte der Rettungsdienst im SGB V verankert werden. Damit würde auch klargestellt, dass die Krankenkassen die Versorgung nicht nur dann übernähmen, wenn Versicherte mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht würden, sondern auch, wenn diese fallabschließend am Notfallort oder telemedizinsch behandelt würden, erklärte die Vorstandsvorsitzende.

Ähnliche Forderungen erhob auch Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes: „Der Strukturumbau muss sowohl eine gut funktionierende ambulante Notfallversorgung als auch einen robust aufgestellten Rettungsdienst zum Ziel haben. Der Rettungsdienst sollte mit erweiterten Kompetenzen und Ressourcen auch fallabschließend am Notfallort tätig werden. Dies könnte auch dazu beitragen, das strapazierte Personal im Rettungsdienst und in den Notfallaufnahmen zu entlasten.“

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