Kuscheltarifverträge mit dem DRK?
Parchim/Ludwigslust – Dicke Luft beim DRK-Rettungsdienst in Parchim und Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern). Der Arbeitgeber handelt mit der Christlichen Gewerkschaft DHV einen Tarifvertrag aus. In der Folge bekamen Arbeitnehmer mit DHV-Mitgliedschaft schon mal eine Einmalzahlung von 650 Euro überweisen.
Nach einem Bericht der Schweriner Volkszeitung hält Steffen Heine, Geschäftsführer der DRK Rettungsdienst Parchim Ludwigslust gGmbH, dies für einen ganz normalen Vorgang. Befürchtungen, mit der DHV würde ein Tarifvertrag im Schmusekurs mit dem Arbeitsgeber ausgehandelt, weist Heine zurück und spricht von der “Goldenen DHV-Regel” der Besitzstandswahrung.
Viele Rotkreuzler in Sachsen haben da allerdings ganz andere Erfahrungen gemacht. Wie der SWR in seiner TV-Sendung Report Mainz am 7.4.2008 berichtete, sind die Rettungssanitäter im sächsischen Borna in den Warnstreik getreten. Die Gewerkschaft Verdi kämpft hier auf verlorenem Posten. Denn das Rote Kreuz verhandelt in Sachsen nur noch mit der Christlichen Gewerkschaft DHV. “Es fallen die Zulagen vom Weihnachtsgeld weg, es fallen die Zulagen vom Urlaubsgeld weg und die Kinderzulage”, berichtet ein aufgebrachter Rettungsdienstler.
Die Gewerkschaft DHV wendet sich in einer Pressemitteilung in scharfer Form gegen den SWR-Bericht und weist den Vorwurf eine „Dumping-Gewerkschaft“ zu sein von sich. Stattdessen macht die DHV auf eine Studie der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung aufmerksam, die aufzeigt, dass der DGB weitaus niedrigere Mindestlöhne vereinbart, als die DHV.
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