Nach der Reanimation ins Cardiac Arrest Center
(Bild: Markus Brändli)Ulm (GRC) – Unter dem Dach des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) wollen sich bundesweit 100 Kliniken als sogenannte Cardiac Arrest Center zertifizieren lassen.
„Unser gemeinsames Ziel ist es, ein flächendeckendes Netzwerk zertifizierter Kliniken für die Verbesserung des Überlebens von Patientinnen und Patienten mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand in ganz Deutschland aufzubauen“, erklärt Univ. -Prof. Dr. Bernd W. Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung. Mehr als 20 Auditoren stehen bereit, um in den nächsten Monaten und Jahren alle interessierten und entsprechend qualifizierten Kliniken als Cardiac Arrest Center zu zertifizieren.
Univ. -Prof. Dr. Norbert Frey, Vorsitzender der Akademie für Aus-, Weiter- und Fortbildung der DGK, ist sich sicher: „Die künftige Zertifizierung von Cardiac Arrest Centern durch GRC und DGK ist ein weiterer wichtiger Schritt zur besseren Versorgung reanimierter Patienten in Deutschland.“
Dem Zertifizierungsverfahren vorausgegangen ist ein mehrjähriger intensiver Prozess zur Definition von Kriterien für ein Cardiac Arrest Center. Hierzu hat unter dem Schirm des GRC eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Anästhesiologen, Kardiologen und Intensivmedizinern erstmals Basis-Anforderungen für Cardiac Arrest Center erstellt. Die Kriterien wurden von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), der DGK und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) konsentiert und in Fachzeitschriften der Gesellschaften publiziert.
Mit Unterstützung der Zertifizierungsgesellschaft CertIQ, die in Deutschland auch die Traumazentren zertifiziert, wurde kürzlich das entsprechende Auditverfahren entwickelt. Acht Pilotkliniken wurden hierzu seit 2018 erfolgreich auditiert.
Bei präklinisch erfolgreich reanimierten Patienten ist die weitere Prognose aufgrund der Schwere der Erkrankung äußerst ernst und im Verlauf wesentlich von der Fachkompetenz und der Ausstattung der weiterbehandelnden Klinik abhängig, teilte das GRC mit. In den aktuellen internationalen Leitlinien zur Reanimation wird gefordert, prähospital erfolgreich reanimierte Patienten in spezialisierten Krankenhäusern weiter zu behandeln – sogenannte Cardiac Arrest Center (CAC). Bisher gab es in Deutschland jedoch keine einheitlichen Kriterien für solche Zentren.
Nach evidenzbasiertem Expertenkonsens müssen Kliniken künftig eine Reihe von Qualitätskriterien überprüfbar erfüllen. Dem Rettungsdienst soll hierdurch eine zielsichere Zuweisung der erfolgreich reanimierten Patienten ermöglicht werden. Für die betroffenen Patienten sei es entscheidend, dass sie in ein Krankenhaus transportiert würden, das diese Anforderungen erfülle, schreibt das GRC.
Zu den wichtigsten Qualitätskriterien eines Cardiac Arrest Centers zählen:
• Eine besondere Struktur mit Verfügbarkeit einer geeigneten Notaufnahmeeinrichtung für reanimierte Patienten, der Verfügbarkeit eines Herzkatheterlabors mit der Möglichkeit der unmittelbaren Primär-PCI rund um die Uhr, die Möglichkeit der Direktübernahme reanimierter Patienten auch im Katheterlabor, permanente Verfügbarkeit eines Platzes auf der Intensivstation mit Nachweis einer fachintensivmedizinischen Betreuung sowie das Vorhandensein eines lokalen Qualitätszirkels zur Reanimationsversorgung.
• Sicherstellung einer adäquaten Prozessqualität mit Nachweis von Standard Operating Procedures (SOPs).
• Qualitätssicherung mit Nachweis einer standardisierten Erfassung des Behandlungsverlaufs und des Ergebnisses bis zur Entlassung.
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