Neues Bayerisches Rettungsdienstgesetz tritt in Kraft
(München / StMI) – Das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und löst das Bayerische Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst vom 8. Januar 1998 ab.
Ziel ist ein moderner und leistungsfähiger Rettungsdienst, der den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern eine bestmögliche Versorgung bietet, beschreibt das bayerische Innenministerium die Zielsetzung des Gesetzes.
Wesentliche Neuerungen betreffen eine Stärkung der Kostentransparenz, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, die Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, die Regelung für arztbegleitete Patiententransporte sowie klare Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- und die Wasserrettung.
Darüber hinaus wird in Bayern flächendeckend der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Arbeitsgruppe von erfahrenen Ärzten, welche die rettungsdienstliche Qualität noch weiter verbessern sollen.
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