Niedersachsen beschließt Novelle des Rettungsdienstgesetzes

(Bild: Corpuls)Hannover (IM NI) – Der niedersächsische Landtag hat die Novelle des Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) beschlossen. Er beinhaltet unter anderem die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin. Sie wird damit erstmalig landesweit rechtlich geregelt.

Darüber hinaus enthält die Novelle Regelungen zur Berg- und Wasserrettung als Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes, zur Umsetzung der EU-Vorgabe bzgl. des European Accessibility Act (EAA) beim Notruf sowie zum Datenschutz im Rettungsdienst durch die Einführung eigener Speicher- und Aufbewahrungsfristen für die Rettungsleitstellen, die Träger des Rettungsdienstes und deren Beauftragte.

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„Diese Reform macht den Weg frei für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen“, sagte Niedersachsens Innenministerin, Daniela Behrens. „Telemedizinische Systeme werden künftig eine immer wichtigere Rolle bei der Unterstützung der Notfallrettung spielen, vor allem bei Einsatzszenarien, in denen die physische Anwesenheit der Notärztin oder des Notarztes am Einsatzort nicht erforderlich ist.“

In einem Pilotprojekt im Landkreis Goslar wurde der Einsatz von Telenotärztinnen und -ärzten im präklinischen Rettungsdienst erfolgreich erprobt. Die dort gewonnen Erkenntnisse werden die Grundlage für die landesweite Einführung bilden.

In einem nächsten Schritt wird das niedersächsische Innenministerium nun das Vergabeverfahren für die Beschaffung der Software veranlassen.

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