Niedersachsen: Erschwerniszulagen für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter

(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock)Hannover (MfF NI) – Die Landesregierung Niedersachsens hat den Entwurf einer Änderung der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Änderung soll es ermöglichen, Beamtinnen und Beamten, die als Notfallsanitäterinnen oder -sanitäter eingesetzt werden, eine Zulage von zwei Euro pro Dienststunde zu gewähren.

Die Erschwerniszulagenverordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer Erschwernisse im Dienst, die bei der Bewertung des Amtes oder bei der Bestimmung der Höhe der Anwärterbezüge noch nicht berücksichtigt worden sind.

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Mit der Tätigkeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter geht eine besondere Befugnis zu invasiven oder heilkundlichen Maßnahmen zur Lebensrettung einher. Durch die Zunahme multipler Krankheilsbilder steigen zudem die Herausforderungen bei der Beurteilung des Patientenzustands und bei der Entscheidung über Rettungsmaßnahmen.

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind im Dienst enormen Belastungen ausgesetzt und tragen eine große Verantwortung für Leib und Leben“, erklärt Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere. „Diesem Umstand wollen wir mit der Erschwerniszulage Rechnung tragen.“

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