Nordrhein-Westfalen hebt Notarzt-Qualifikation an
Düsseldorf (rd_de) – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat am vergangenen Samstag (10.03.2018) beschlossen, dass Ärzte in Nordrhein-Westfalen künftig die Weiterbildung „Notfallmedizin“ vorweisen müssen, um als neuer Notarzt tätig werden zu dürfen.
Durch die Verschärfung der Zulassungsvoraussetzung möchte man die präklinische Versorgungsqualität steigern, heißt es auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Notärzte in Nordrhein-Westfalen (AGNNW). Weiter ist hier zu lesen, dass die „Fachkunde Rettungsdienst“ von der Ärztekammer Nordrhein ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr erteilt werde. Die bestehenden „Fachkunden Rettungsdienst“ würden allerdings ihre Gültigkeit behalten.
Nordrhein-Westfalen war bisher eines der wenigen Bundesländer, in denen Notärzte die weniger aufwendige und umfangreiche „Fachkunde Rettungsdienst“ vorweisen mussten. In den meisten Ländern wird die Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ verlangt.
(14.03.2018; Symbolfoto: Markus Brändli)
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