Notfallmediziner warnen vor Triage-Software

(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Berlin (DGINA/DIVI) – Die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) warnen vor einem geplanten Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums.

Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel, sagt DGINA-Präsident Martin Pin: „Der Entwurf ist weit davon entfernt, die dringend erforderliche Reform der Notfallversorgung voranzubringen.“

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„Wenn das Gesetz so kommt, wären die Leidtragenden die Patienten,“ pflichtet ihm der medizinische Geschäftsführer der DIVI, Prof. Dr. Andreas Markewitz, bei.

Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die künftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese „Triage-Software“, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt wird, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden.

Der DGINA-Präsident warnt: „Eine ‚Ersteinschätzungs-Software‘ der KV kann und darf nicht den ärztlichen Kontakt und die ärztliche Untersuchung ersetzen. Wenn Notfälle aufgrund dieser Ersteinschätzung weggeschickt werden, kann dies für die Betroffenen möglicherweise lebensbedrohliche Folgen haben.“

Ähnlich heißt es auch in der Stellungnahme der DIVI gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium: „Die obligate Verbindung des Einsatzes eines Ersteinschätzungssystems mit der Leistungsvergütung geht an der Realität vorbei, da eine sichere ex ante Zuordnung der Dringlichkeit der Behandlungsnotwendigkeit in zahlreichen Fällen unmittelbar bei Eintreffen der Patienten nicht sicher möglich ist.“

DIVI und DGINA fordern daher das Bundesministerium für Gesundheit auf, die diesbezüglich geplanten Änderungen des bestehenden Gesundheitsgesetzes (§120 SGB 5) zu streichen und weiter an einer grundlegenden, zukunftsfähigen Reform der Notfallversorgung im Sinne der Patienteninnen und Patienten zu arbeiten.

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