Notfallsanitäter: Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

(Bild: Markus Brändli)Berlin (pm) – Der Bundesrat möchte rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter schaffen, die lebensrettende Maßnahmen durchführen. Er beschloss am Freitag (11.10.2019), einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Darin schlagen die Länder eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Einsatzkräften erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, ohne dass ein Arzt dabei ist. Wegen des sogenannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich wegen des Arztvorbehalts strafbar zu machen.

Anzeige

Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter jedoch über die Kompetenz, in Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind sie hierzu auch verpflichtet. Diesen Widerspruch möchte der Bundesrat mit seiner Initiative auflösen und damit Rechtssicherheit schaffen.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Finde ich total korrekt

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Dringend notwendig! Es haben doch nur Die Ärzte Angst das sie weniger Geld abgreifen können!! Wahnsinn

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Endlich tut sich was um wenigstens etwas mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

    Das begrüße ich sehr. Allerdings sollte nicht aus den Augen gelassen werden dass das Heilpraktikergesetz und das Betäubungsmittelgesetz auch geändert werden muß. Damit soll ja nicht das Notarzt System ersetzt sondern nur sinnvoll ergänzt werden. Denn auch die Notfallsanitäter sind verpflichtet wenn kein Notarzt verfügbar ist oder erst deutlich später eintrifft invasive Maßnahmen die er erlernt hat anzuwenden wenn dies zur Lebensrettung oder zum Abwenden gesundheitlicher Schäden dient. Dazu gehört auch die Analgesie.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Das stimmt das finde ich gut, dass notfallsaenitter helfen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Das klingt vom juristischen Aspekt nachvollziehbar, mir stellt sich dann aber die Frage, ob ein Notarzt ausbildung für Ärzte noch attraktiv bleibt bzw. ist?

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. in manchen Gebieten wird ja schon das legen eines peripheren Zugangs und das infundieren einer Kochsalzlösung zur Abwendung eines Kreislaufversagens von dem zuständigen ärztlichen Leiters mit einer Rüge und Anzeige bei der Ä-Kammer belegt.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. ???? ist das tatsächlich noch so heute im 21 Jahrhundert ??? das kenne ich aus meiner Zeit als RS Mitte der 80´Jahre (20 JH.)

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Ja natürlich bleibt die notarztausbildung für die Ärzte attraktiv. Man wird auch in Zukunft auf ihre Mitwirkung nicht verzichten können. Aber heute wird aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zu häufig ein Notarzt alarmiert. Ich würde mit meiner mehr als 20 jährigen Erfahrung behaupten mehr als 75% der Einsätze können auch durch Notfallsanitäter gut alleine bearbeitet werden. Hat auch den charmanten Vorteil das dann auch ein Notarzt zur Verfügung steht , wenn er wirklich mal benötigt wird.

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. Dafür wurde doch auch eigentlich das Berufsbild des Noffallsanitäters geschaffen. Die NotSans sollen doch die Notärzte entlasten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  10. Am wichtigsten erscheint mir, das Thema nicht hysterisch, sondern sachlich anzugehen. NA & NotSan ergänzen sich zum besten Outcome für die Patienten und für alle.

    Auf diesen Kommentar antworten
  11. Deutschland braucht bei allem solange es muss erstwaspassieren bis was passiert.

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. Wenn Du mir eine Kochsalzlösung infundieren würdest, dann gäbe es von meiner Seite aus auch eine Rüge…….

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert