Private Anbieter von Krankentransporten schlagen Alarm
(Bild: NRK Rettungsdienst)Wuppertal (NRK) – Allein in Nordrhein-Westphalen haben im Jahre 2023 neun Kliniken Insolvenz angemeldet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass in elf Jahren jede fünfte Klinik ihre Pforten schließen muss.
„Das bedeutet unter dem Strich mehr bzw. längere Krankentransporte, um die Patienten zum Beispiel zur Dialyse, zur Strahlentherapie oder in eine Klinik zu fahren“, erklärt Sebastian Mzyk, geschäftsführender Gesellschafter der NRK Rettungsdienst GmbH und der NRK Notfallrettung GmbH.
Theoretisch eine gute Nachricht für private Anbieter so genannter qualifizierter Krankentransporte. Diese unterscheiden sich von Krankenfahrdiensten, weil bei Krankentransporten Rettungssanitäter die Vitalfunktionen der Patienten überwachen und sie im Notfall versorgen.
Doch Sebastian Mzyk ist weit davon entfernt, sich über diese Situation im Gesundheitswesen zu freuen. Das Unternehmen, das in Wuppertal, Remscheid, Solingen, im Kreis Mettmann und im Rhein-Kreis-Neuss die öffentliche Hand unterstützt, ist großteils nach Paragraf 17 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) auf eigenes wirtschaftliches Risiko unterwegs. Vertragspartner sind die Krankenkassen, die die Preise diktieren.
„Wer nach diesem Paragrafen als Konzessionsnehmer unterwegs ist, kann einfach nicht mehr kostendeckend arbeiten“, stellt Mzyk fest. Die Personalkosten und die Inflation seien um über 20 Prozent gestiegen, die Krankenkassen böten 4,22 Prozent als Ausgleich. Die Argumentation der Krankenkassen, dass die Rettungsdienste und die Feuerwehr der Kommunen höhere Kosten zu tragen hätten wegen der Sicherstellung, sei längst überholt, erklärt der Unternehmer. Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW im Jahr 2015 haben die privaten Anbieter es schwarz auf weiß, dass sie Teil der Sicherstellung sind, denn auch sie müssen die Zentrale rund um die Uhr besetzen und Personal, Wagen und Technik vorhalten.
Mzyk denkt noch einen Schritt weiter: „Wenn alles über die öffentliche Hand abgewickelt würde, statt über private Anbieter, würden die Kosten für die Versicherten in die Höhe schnellen.“ Deshalb kämpft der Unternehmer dafür, dass er seine Dienstleistung mit den Krankenkassen kostendeckend abrechnen kann. „Damit lägen wir immer noch deutlich unter den Sätzen der öffentlichen Hand“, bilanziert Sebastian Mzyk.
Im Gegensatz zu den Pflegekräften geraten die privaten Anbieter im Gesundheitswesen nur selten in den Fokus der Öffentlichkeit. Damit sich das ändert, wurde letztes Jahr das Hilfswerk für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe privater Rettungsdienste Nordrhein-Westfalen e.V. (HBK NRW) gegründet. Das hat ein Positionspapier an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf auf den Weg gebracht.
„Die Lösung ist ganz einfach: Wir brauchen nur wie beim Berliner Rettungsgesetz die Formulierung, dass unsere Dienstleistungen auskömmlich und leistungsgerecht vergütet werden“, erläutert Mzyk. Damit würde die Solidargemeinschaft der Versicherten im Vergleich mit den Kommunen auf jeden Fall weniger zur Kasse gebeten, ist der Unternehmen überzeugt.
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