Reaktionen zum Entwurf des NotfallGesetzes

(Bild: LE photography Hamburg/Shutterstock)Berlin (pm) – Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum neuen NotfallGesetz (NotfallG) vom 03.06.2024 stößt bei Verbänden mit Blick auf den Rettungsdienst auf unterschiedliche Reaktionen.

DIVI erinnert an Gemeinsame Notfallleitstelle

„Im Sinne einer sehr engen Kooperation zwischen der Akutleitstelle und Rettungsleitstelle wäre die Struktur einer Gemeinsamen Notfallleitstelle, wie dies in der neunten Stellungnahme der Regierungskommission vorgeschlagen wurde, deutlich sinnvoller“, bemängelt der Sprecher der DIVI-Sektion Strukturen in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin, Dr. Torben Brod. Die DIVI fordert ebenfalls, dort für eine standardisierte Ersteinschätzung durch notfallmedizinisch qualifiziertes Personal zu sorgen.

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Als weiteren wichtigen Punkt fordert die DIVI, die notwendige Reform des Rettungsdienstes im Referentenentwurf zu berücksichtigen, insbesondere dessen Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (SGB V). „Die Krankenhausreform wird Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes haben“, ergänzt Dr. Janina Bathe, Sprecherin der Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin. „Daher wurde völlig zu Recht von der Regierungskommission die Überführung des Rettungsdienstes als eigenes Leistungssegment in das SGB V gefordert.“

„Damit einhergehen müssen Veränderungen der Kompetenzzuweisungen beim nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal, wie die Möglichkeit der abschließenden Vor-Ort-Versorgung durch die Rettungsdienste, eine Modifikation der Leistungen durch den Gemeindenotfallsanitäter und andere Komponenten, aber auch eine adaptierte strategisch, medizinisch und ökonomisch sinnvolle Anpassung der vorhandenen boden- und luftgebundenen Rettungsmittel“, ergänzt der stellvertretende Sektionssprecher, Notfallsanitäter Bernhard Gliwitzky.

AOK fordert strukturelle Änderungen im Rettungsdienst

„Mit dem NotfallGesetz wird endlich eines der drängendsten Probleme des deutschen Gesundheitswesens angegangen – der ungeregelte Zugang von Patientinnen und Patienten zur Notfallversorgung“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Allerdings müsse der Rettungsdienst stärker eingebunden werden. „Die vorgesehene Zusammenarbeit zwischen Rettungsleitstelle und KV-Akutleitstelle darf nicht einfach in das Belieben der Rettungsleitstellen gestellt werden – andernfalls droht bei einer Anzahl von regional rund 240 Stück ein kleinteiliger Flickenteppich“, warnt Dr. Reimann. Strukturelle Veränderungen des Rettungsdienstes seien unerlässlich, um tatsächliche Einspareffekte zu realisieren. „Einsparungen im Rettungsdienst sind – wenn überhaupt – nur mittelfristig und durch Anpassung der vorgehaltenen Strukturen zu erzielen.“

DGAI/BDA: Notrufnummer 112 ist bekannt

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) betonen die Notwendigkeit einer digitalen Fallweitergabe im Rahmen der Kooperationen von Rettungsleitstellen und Akutleitstellen. „Die technische Abstimmung der Rettungsleitstellen und der Akutleitstellen der KVen ist dringend notwendig“, so Professor Dr. Brokmann, stellvertretender Sprecher der Sektion Notfallmedizin und Leiter des Arbeitskreises Zentrale Notaufnahme in der DGAI. „Dies hängt jedoch von den technischen Voraussetzungen und dem Willen zur Kooperation der Träger der Rettungsleitstellen ab“, erklärt Professor Brokmann.

DGAI und BDA weisen darauf hin, dass die Notrufnummer 112 etabliert und einem Großteil der Bevölkerung bekannt ist. Für die Rufnummer 116117 gelte dies nicht in Gänze. Daher sei davon auszugehen, dass Hilfesuchende nach wie vor primär die 112 wählen. Die beiden Verbände plädieren daher dafür, nach wie vor die Notfallnummer 112 zu bevorzugen und die nachfolgende technische Weitergabe in Kooperationsvereinbarungen an andere Versorgungseinheiten (116117) vorzusehen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die bereits an einer Stelle erhobenen Patienten– oder einsatztaktischen Daten – an die jeweils andere Leitstelle digital übergeben werden können.

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