Reformvorschläge für den Rettungsdienst vorgelegt
(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock)Berlin (BMfG) – Eine Regierungskommission hat am Donnerstag (07.09.2023) in Berlin Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstes in Deutschland vorgelegt. Die Kommission fordert unter anderem einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes.
„Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit“, heißt es in der aktuellen Stellungnahme der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“.
In Bezug auf eine Reform des Rettungsdienstes in Deutschland schlagen die Kommissionsmitglieder vor:
- 1. Regelung des Rettungsdienstes im SGB V
Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort und der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote wie pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention (PSNV).
- 2. Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung
Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung sowie für Rettungsmittel.
- 3. Einheitliche Qualitätsstandards
Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen und Notfallzentren.
- 4. Digitales Ressourcenregister
Um Patienten besser steuern zu können, soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.
- 5. Leitstellen-Organisation
Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. eine Million Einwohner.
- 6. Personalmanagement
Die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sollen ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen). Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis („advanced paramedic practitioner“, Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren (ersetzen) und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen. Notärztinnen und -ärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.
- 7. Notfallversorgung in ländlichen Regionen
Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.
- 8. Allgemeine Gesundheitskompetenz
„Erste Hilfe“-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein. Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden. Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.
- 9. Finanzierung des Rettungsdienstes
Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten. Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen. Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.
Die Empfehlungen können im Detail hier nachgelesen werden.
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