Regeln für Notfallrettung zwischen Deutschland und Polen erörtert
Bad Saarow (pm) – Die Perspektiven der grenzüberschreitenden Notfallrettung in der Oder-Neiße-Region erörterten Gesundheitsexperten und Politiker beider Länder am Freitag auf der 1. Deutsch-Polnischen Sommerakademie. Die Veranstaltung an der Landesrettungsschule Brandenburgs in Bad Saarow diente dem weiteren Kennenlernen der jeweiligen Rettungssysteme und befasste sich insbesondere mit dem Stand eines Rahmenabkommens, das künftig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit regeln soll.
Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber begrüßte die Teilnehmer und sagte: „In vielen Bereichen des Gesundheitswesens kooperieren unsere Länder bereits gut. Doch die grenzüberschreitende Rettung ist noch ein Problemfeld. Wir brauchen dafür endlich zuverlässige Regeln, damit zwischen Ahlbeck und Zittau in Notfällen schnell und wirksam gehandelt werden kann. Gerade in der Funktionalität und Qualität der Lebensrettung entscheidet sich, wie die Menschen in Europa den Alltag erleben. Ein solches Abkommen setzt zudem wichtige Akzente für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung beiderseits von Oder und Neiße.“
Auf Initiative Brandenburgs hatten die an Polen grenzenden Bundesländer – Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern – das zuständige Bundesgesundheitsministerium in 2006 gebeten, in Absprache mit der polnischen Regierung die Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Abkommens auf den Weg zu bringen. Es soll in den Grenzregionen unter anderem in Notfällen die schnellstmögliche medizinische Versorgung gewährleisten; den grenzüberschreitenden Krankentransport erleichtern; eine durchgehende Gesundheitsversorgung ermöglichen; die Ressourcen wirtschaftlicher nutzen helfen. Wichtig ist dazu die Vereinbarung ganz konkreter regionaler Kooperation und Kommunikation, um zum Beispiel die Einsatzbereitschaft der Rettungsstellen jederzeit gewährleisten zu können.
Inzwischen haben die Expertengremien die Modalitäten bis auf wenige Artikel ausgehandelt. Mit dem Beitritt Polens zum Schengener Abkommen sind Fragen des erleichterten Grenzübertritts und der Überflugrechte geklärt; hingegen sind Probleme unter anderem der Kostenübernahme oder des Haftungsrechts noch offen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Arbeit schon bald abschließen können und dann auf dieser Vertragsbasis für Notfälle einen hoch leistungsfähigen, wirtschaftlich effizienten Rettungsdienst entlang unserer Grenzen haben werden“, sagte Alber.
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