Rheinland-Pfalz: Landesregierung will Rettungsdienst stärken
(Bild: (Symbol) Markus Brändli)Mainz (IM RP) – Das Kabinett der Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat am Dienstag (15.10.2019) einen Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Es sieht umfangreiche Änderungen vor und wird nach der Beschlussfassung durch den Ministerrat im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Landtags behandelt.
„Die Änderungen des Rettungsdienstgesetzes schaffen zukunftsorientierte Rahmenbedingungen, die zu einer weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität bei der Notfallrettung beitragen werden“, zeigt sich Roger Lewentz, Innenminister von Rheinland-Pfalz, von seinen Plänen überzeugt.
Die Versorgung in den Städten und in den ländlichen Gemeinden müsse weiterhin gleichermaßen sichergestellt sein. Dabei denkt die Landesregierung primär an Sanitätsorganisationen, die bei der Erfüllung der Rettungsdienstaufgaben privilegiert werden sollen. Mit ASB, DRK, den Johannitern und Maltesern hätte man „kompetente und zuverlässige Partner an der Seite“, die künftig offenbar vor privater Konkurrenz geschützt werden sollen. Zu diesem Zweck soll die Bereichsausnahme im Gesetz verankert werden. Als Begründung wird Minister Lewentz in einer Mitteilung seines Ministeriums zitiert, dass der Rettungsdienst ein sensibler Bereich der Daseinsvorsorge sei.
Auch Organisation und Qualitätssicherung sollen weiterentwickelt werden. Ferner ist beabsichtigt, Aufgaben, Finanzierung und Verfahren der für den Rettungsdienst zuständigen Behörden neu zu fassen und Änderungen im Bereich der Datenerhebung zur Leistungsoptimierung auf den Weg zu bringen. Neu würde auch die gesetzliche Einführung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für Qualitätssicherung im Rettungsdienst sein.
Zu den Anpassungen zählen auch neue Begriffsdefinitionen für den Notfalltransport und den Krankentransport. Damit möchte man die Unterschiede verdeutlichen. Erstmals eingeführt werden soll zudem der arztbegleitete Patiententransport.
Die organisierte Erste Hilfe sei als ein wichtiger „Baustein in der modernen Rettungskette“ erkannt worden. Nach den Plänen der Kabinettsmitglieder wird sie deshalb ebenfalls ins überarbeitete Rettungsdienstgesetz aufgenommen.
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