Rheinland-Pfalz: Regierung will Katastrophenschutz stärken

(Bild: Peter Jülich/Staatskanzlei RP)Mainz (IM RP) – Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, und Innenminister Michael Ebling haben den Regierungsentwurf für ein neues Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz vorgestellt. In diesen Gesetzentwurf sind sowohl die Ergebnisse der Enquete-Kommission des Landtags „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ als auch die Expertise von Fachleuten wie unter anderem den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren der Landkreise und kreisfreien Städte eingeflossen.

Das Gesetz soll eine Säule in der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes bilden, die einen Schwerpunkt der Landesregierung darstellt. Daneben möchte das Land dazu beitragen, den Katastrophenschützerinnen und -schützern bestmögliche Bedingungen zu schaffen.

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„Die Mittel im Brand- und Katastrophenschutz erhöhen wir mit dem in der vergangenen Woche vorgestellten Haushaltsentwurf von rund 95 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2023/2024 auf nunmehr rund 142 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2025/2026“, hob Ministerpräsident Schweitzer hervor. Die im August vorgestellten beiden neuen Polizeihubschrauber mit Winden und der Möglichkeit, einen fast doppelt so großen Außenlöschbehälter wie bisher anzubringen, seien künftig ebenfalls zentrale Einsatzmittel nicht nur für die Polizei, sondern auch für den Katastrophenschutz.

Die grundsätzliche Zuständigkeit für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Dies soll beibehalten werden. „Uns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass wir die Kommunen stärken, unterstützen und die Strukturen landesseitig sehr zielgerichtet ergänzen. Am 1. Januar geht das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz mit einem Lagezentrum an den Start, das zukünftig in einen 24/7-Betrieb geht“, so Schweitzer. In einem Flächenbundesland wie Rheinland-Pfalz sei das einmalig.

Das Zwei-Stabs-Modell unter Leitung des kommunalen Hauptverwaltungsbeamten (Landrat bzw. Oberbürgermeister) soll künftig vorgeschrieben sein. Neben der Technischen Einsatzleitung, die für die Lagebewältigung verantwortlich ist, muss es dann im Einsatzfall auch einen Verwaltungsstab geben. Dieser klärt zum Beispiel rechtliche oder organisatorische Fragen. Dadurch sei immer eine Führungsunterstützung für die einsatzführende Kommune gewährleistet.

Neu eingeführt werden die Begrifflichkeiten des Großschadenereignisses und des Katastrophenfalls, die zukünftig den Katastrophenschutz definieren, und die Bekanntgabe des Katastrophenfalls sowie die Auslösung des Katastrophenvoralarms, wie es Expertinnen und Experten gefordert hatten. „Allerdings soll das Land mit dem neuen Gesetz auch Weisungen erteilen können, weil das Landesamt als Fachaufsichtsbehörde tätig werden soll“, so Innenminister Ebling. Auch sollen klare Voraussetzungen gegeben sein, dass das Land die Einsatzleitung in bestimmten Fällen an sich ziehen kann.

Gleichzeitig werde auch die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte gestärkt, indem die Kapazitäten an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (zukünftig Landesamt) erhöht wurden und inzwischen Priorisierungen für die wichtigsten Kurse greifen.

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