Sachsen-Anhalt: Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter reichen nicht

(Bild: Filmbildfabrik/Shutterstock)Magdeburg (rd_de) – Rüdiger Erben, SPD-Abgeordneter im Landtag Sachsen-Anhalts, wollte es genau wissen: In Form einer Kleinen Anfrage erkundigte er sich bei der Landesregierung nach der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern im Lande.

Hintergrund der Frage dürfte der aktuelle Fachkräftemangel im Rettungsdienst sein. Unter anderem wollte der Sozialdemokrat wissen, wie viele Personen aktuell bei den Leistungserbringern im bodengebundenen Rettungsdienst zum Notfallsanitäter bzw. zur -sanitäterin ausgebildet werden und wie viele Ausbildungsstellen derzeit von den Kostenträgern refinanziert werden. Das zuständige Innenministerium nannte 315 refinanzierte Stellen für Sachsen-Anhalt.

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„Die aktuelle Ausbildungssituation ist gut“, schätzt das Ministerium die Situation ein. „Aufgrund der tariflichen Vergütung der Auszubildenden gibt es ausreichend Bewerber, um die Ausbildungsplätze zu besetzen. Aktuell werden jährlich etwa 90 Notfallsanitäter neu ausgebildet. Aus heutiger Sicht ist diese Anzahl bei Betrachtung der regelmäßigen Abgänge zur künftigen Sicherung des Rettungsdienstes ausreichend“, so das Innenministerium in seiner schriftlichen Antwort auf die Anfrage Rüdiger Erbens.

„Es ist richtig, dass es für die genehmigten Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter beziehungsweise zur Notfallsanitäterin mehr als ausreichend Bewerber gibt“, sagt Mario Großmann, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer des Malteser Hilfsdienstes in Sachsen-Anhalt, und relativiert: „Die Zahl der genehmigten Ausbildungsplätze reicht jedoch nicht, um den Bedarf an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Rettungsdienst zu decken.“

„Die durch die Krankenversicherungen genehmigten Ausbildungsplätze decken das Stellendefizit unterjährig nicht“, betont Großmann weiter. „Zwar werden Abgänge bei den zum Jahresende stattfindenden Verhandlungen von den Krankenkassen berücksichtigt. Es fehlt jedoch die vorausschauende Berücksichtigung möglicher Abgänge.“ Diese sollte prozentual, etwa anhand eines Vergleichszeitraums von drei Jahren, in die Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Nur dann ließe sich dem akuten Mangel an Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sinnvoll begegnen.

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