Sachsen legt PSNV-Rahmenplan für Großeinsätze vor

(Bild: Brigitte Hiss/DRK)Dresden (DRK) – Sieben Jahre, nachdem am 19. Juli 2014 elf Menschen bei einem Busunfall auf der Autobahn 4 nahe Dresden ihr Leben verloren, wurden am Montag (19.07.2021) die sächsischen Rahmenempfehlungen zur Psychosozialen Notfallversorgung in größeren Schadenslagen vorgestellt.

Der Landesverband Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Sachsen hat die Empfehlungen gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der sächsischen Polizei erarbeitet. Sie werden vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst und dem Landesfeuerwehrverband mitgetragen. Wie das DRK Sachsen mitteilt, seien die sächsischen Rahmenempfehlungen zur Psychosozialen Notfallversorgung in größeren Schadenslagen bundesweit beispielgebend.

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Der Unfall 2014 auf der Autobahn bei Dresden, aber auch die Massenpanik bei der Love-Parade in Düsseldorf, der Terroranschlag in Hanau oder der Amoklauf in einem Erfurter Gymnasium, haben gezeigt, dass die Psychosoziale Versorgung für direkt oder indirekt von einem Notfallgeschehen betroffene Menschen nicht dem Zufall überlassen bleiben darf. Sie darf auch nicht vom individuellen situativen Engagement einzelner Akteure abhängig sein. Unverzichtbar sind vielmehr Strukturen und Prozessbeschreibungen, die flächendeckend möglichst einheitlich sein sollten.

„Besonders hervorzuheben ist, dass in den nunmehr vorliegenden Empfehlungen mehrere Schnittstellen in den Blick genommen worden sind“, sagt Professor Dr. Harald Karutz, Professor für Notfall- und Rettungsmanagement an der Medical School Hamburg. „So wird beispielsweise auf die Abstimmung zwischen der Psychosozialen Akuthilfe für Betroffene und den Verantwortlichen für weiterführende, mittel- und längerfristige Versorgungsangebote hingewiesen. Auch die ‚Passung‘ zu Konzepten und zur Terminologie der polizeilichen Gefahrenabwehr wurde beachtet. Dabei sind die Hinweise einerseits so detailliert, dass Einsatz- und Führungskräften im gesamten Bundesland zukünftig eine sehr klare Orientierungs- und Entscheidungshilfe gegeben wird. Andererseits sind immer noch gewisse Ausgestaltungsspielräume enthalten, um auf etwaige Besonderheiten in einzelnen Gebietskörperschaften oder speziellen Einsatzlagen angemessen reagieren zu können“, sagt Professor Karutz. „Der Freistaat Sachsen ist damit definitiv in einer Vorreiterrolle!“

„Gleichwohl ist allen am Entwicklungsprozess Beteiligten bewusst, dass mit der vorliegenden Rahmenempfehlung zwar ein gutes Fundament geschaffen wurde, eine Weiterentwicklung anhand aktueller Evaluationen und künftiger Forschungsergebnisse aber unerlässlich ist“, so Tom Gehre, Vorsitzendes des Landesverbandes PSNV Sachsen.

Innocent Töpper, Fachberater für Psychosoziales Krisenmanagement im DRK Sachsen und Projektinitiator, verweist insbesondere auf den großen Mehrwert für Betroffene: „Kernelement dieser Empfehlungen ist die Einrichtung von so genannten ‚Betroffenen-Informationszentren‘, um eine möglichst große Anzahl an Menschen professionell und zeitgleich betreuen zu können. Die nun vorliegenden und auf breitem Konsens basierenden Sächsischen Rahmenempfehlungen zur Psychosozialen Notfallversorgung in größeren Schadenslagen bieten eine bis dato einzigartige Einsatzgrundlage mit klaren Handlungsanweisungen und Rahmenbedingungen für Einsatzkräfte und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für umfassende Hilfe für Betroffene.“

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