Schnelle Rettung in Hessen

Eppertshausen (pm) – Hessen hat im Rettungsdienst die kürzeste Hilfsfrist aller Flächenländer. Binnen zehn Minuten wird jeder an einer Straße gelegene Notfallort erreicht.

„Auf diese Spitzenstellung unter den Bundesländern sind wir stolz“, betonte der Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit, Jürgen Banzer, gestern in Eppertshausen anlässlich der Einweihung der neuen DRK-Rettungswache. Die Zahl stammt aus einem aktuellen Gutachten über die „Medizinische und volkswirtschaftliche Effektivität und Effizienz des Rettungsdienstes in Hessen“.

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„Das Gutachten belegt, dass der Rettungsdienst durch sein schnelles Eingreifen viele Patienten vor bleibenden Schäden bewahrt, in vielen Fällen auch ein Überleben sichert“, so der Minister. Die Patienten könnten mit der Leistung der hessischen Rettungsdienste früher wieder das Krankenhaus verlassen und würden rascher wieder gesund. „Dies ist auf die ausgezeichnete Behandlung durch die Rettungsdienste zurückzuführen“, lobte der Minister. Die Patientinnen und Patienten profitierten so von einem effektiven hessischen Rettungswesen, aber auch das Gesundheitssystem insgesamt, denn auch die Kosten für die anschließende Behandlung seien dadurch geringer.

Die Entscheidungen sowohl in der Leitstelle als auch beim Rettungsdienst und Notarzteinsatz fallen nach einer zielsicheren Beurteilung der Notfalllage, so das Gutachten. „Dies gewährleistet einen effizienten Ablauf der Einsätze. Demnach arbeiten die hessischen Rettungsdienste medizinisch und volkswirtschaftlich hoch effizient und effektiv“, so Jürgen Banzer.

Rettungsdienst sollte im SGB V eigenständig geregelt werden

„Gerade wegen der positiven Erfahrungen in Hessen setze ich mich dafür ein, dass der Rettungsdienst künftig im Sozialgesetzbuch V eigenständig geregelt wird“, sagte der Gesundheitsminister. Bisher sei der Transport als Zielvorgabe genannt. Das setze aber einen falschen Anreiz und werde der Kompetenz und Leistungsmöglichkeit des Rettungsdienstes nicht gerecht.

Der Minister betonte, dass auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Hessen dazu beitragen, dass der Rettungsdienst so gut aufgestellt ist. „Bereits 2003 haben wir als erstes Bundesland eine Verordnung zum Qualitätsmanagement im Rettungsdienst erlassen.“ Ebenso vorteilhaft sei die enge Abstimmung der Rettungsdienstplanung mit der Krankenhausplanung. Der Rettungsdienst müsse nach Aufnahme des Patienten nach der Behandlung am Notfallort in 20 Minuten, spätestens jedoch nach 30 Minuten ein Krankenhaus erreichen können, das für die Notfallaufnahme geeignet ist. „Diese Vorgabe, die dem Krankenhausrahmenplan zugrunde liegt, gibt es bis jetzt noch in keinem anderen Bundesland“, betonte der Minister.

Das DRK leiste einen wesentlichen Beitrag zu dem Gesamterfolg der hessischen Rettungsdienste. Aber auch die anderen Leistungserbringer wie den Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser Hilfsdienst und die Feuererwehren bezog der Minister dabei ausdrücklich mit ein. „Für diese Leistung und für den Einsatz nach dem Gebot der Humanität und zum Wohle unserer Bevölkerung möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken. Sie haben eine besondere Anerkennung verdient“, so Jürgen Banzer abschließend.

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