Solingen: Ärger nach Rettungsdienst-Vergabe

Solingen (rd_de) – Die Vergabe des Rettungsdienstes in Solingen sorgt für Ärger und könnte ein juristisches Nachspiel haben.

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Die Malteser scheiden in Solingen aus dem kommunalen Rettungsdienst aus. Symbolfoto: Markus Brändli

„Der Rat der Stadt hat im Juni 2015 einen Rettungsdienstbedarfsplan verabschiedet. Der sieht Änderungen vor, die eine Ausschreibung des Rettungsdienstes zwingend erforderlich machen“, heißt es auf der Website der Stadt Solingen. „Die bisherigen Verträge laufen am 31.7.2016 aus. Eine Verlängerung der Verträge ist rechtlich nicht möglich.“

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Leidtragender dieser Ausschreibung sind die Malteser, die nach Jahren der Mitarbeit im kommunalen Rettungsdienst ausscheiden werden. An ihre Stelle tritt der ASB-Regionalverband Bergisch Land, da er offenbar ein besseres Angebot eingereicht hatte.

„Rat und Verwaltung sind an Recht und Gesetz gebunden und sie können sich nicht über die Ergebnisse einer öffentlichen Ausschreibung hinwegsetzen, für die es genau definierte und überprüfbare Regeln gibt“, wird Rechtsdezernent Jan Welzel zitiert. „Auch das bedeutet Verantwortung wahrnehmen – selbst wenn es für alle Beteiligten bitter ist. Letztlich hätte ein solches, rechtswidriges Handeln lediglich Gerichtsverfahren und Schadensersatzforderungen zur Folge. Niemandem wäre geholfen.“

Falck droht mir Klage

Juristische Streitigkeiten drohen der Stadt Solingen jetzt dennoch. Denn die Falck Rettungsdienst GmbH sieht sich bei dem Vergabeverfahren benachteiligt.

„Wie die Stadt Solingen gegenüber den lokalen Medien selbst mitgeteilt hatte, wurde für das Vergabeverfahren der Kreis der Bieter bewusst auf Hilfsorganisationen begrenzt“, teilte Falck mit. Hierfür fehle nach Ansicht des privaten Rettungsdienstanbieters aber die Rechtsgrundlage. Die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthaltene Bereichsausnahme greife laut Falck ebenso wenig wie eine länderrechtliche Bestimmung bei der Vergabe.

„Die Leistungen des alltäglichen Rettungsdienstes müssten formal und europaweit ausgeschrieben werden. Die Stadt hätte die Ausschreibung somit europaweit bekanntgeben und für alle Leistungserbringer eine Bewerbung ermöglichen müssen.“

Falck scheint sich besonders darüber zu ärgern, dass man sich noch im Juli 2015 dem damaligen Dezernenten als möglicher Leistungserbringer vorgestellt hatte. Dass die Stadt jetzt den Kreis der Bewerber auf Hilfsorganisationen beschränkt hatte, betrachtet Falck als Willkür und rechtlich unzulässig.

Falck fordert die Stadt Solingen auf, das Vergabeverfahren und die Vergabeentscheidung unmittelbar aufzuheben und ein transparentes Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Andernfalls würde man den Klageweg beschreiten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof.

(24.06.2016; Symbolfoto: Markus Brändli)

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Rechtsfrage wird vermutlich dem EuGH vorgelegt, so das OLG Düsseldorf wohl in der Sitzung vom 15.02.2017 – VII Verg 34/16. Die VK Rheinland hatte den Antrag ursprünglich zurückgewiesen. https://staufer.de/blog/2017/02/rettungsdienst-wieder-ein-vergabeverfahren-vor-dem-eugh/

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