Hersfeld (rd.de) – Das hessische Innenministerium hatte Mitte Januar 2016 einen Erlass herausgegeben, dass Führungskräfte der Feuerwehr ihre privaten Pkw mit Blaulicht und Signalhorn ausstatten dürfen. Eine ähnliche Regelung plant das hessische Sozialministerium auch für Führungskräfte im Rettungsdienst.
Wie die „Hersfelder Zeitung“ berichtet, solle die Regelung für die Leitenden Notärzte und die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) gelten. Zur Verdeutlichung schildert die Zeitung einen Autobahnunfall im Dezember 2014, bei dem ein OrgL mit seinem Privat-Pkw nicht durch den Stau durchgelassen wurde. Er musste daraufhin per Anhalter bei der Feuerwehr mitfahren.
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Das Sozialministerium sei gegenwärtig mit der Ausformulierung des Erlasses beschäftigt. Geplant ist, dass der Erlass in den nächsten Wochen herausgegeben wird.
Sinniger als jetzt (vielleicht demnächst auch noch in anderen Bundesländern) diesen Führungskräften während der Dienstzeiten ein Dienstfahrzeug mit Sondersignalanlagen zur Verfügung zu stellen. Aber offensichtlich wird hier wieder mal Geld auf Kosten von Arbeitnehmern und Beamten gespart. Ich stelle mir nämlich gerade die Frage, was wohl die KFZ-Versicherungsgesellschaft dazu meint. Eine Sonderrechtsfahrt erhöht das Unfallrisiko um das bis zu 14-fache und damit auch den möglichen Schadenseintritt für die Versicherung. Wer trägt eigentlich die dadurch höheren Versicherungsbeiträge oder verzichten die Autoversicherer auf die Abdeckung dieser bei Privat-PKW eigentlich nicht vorkommenden Risiken durch eine erhöhte Prämie? Ich glaube kaum! Wer trägt also dann diese erhöhte Prämie? Ich kann es mir denken.
Es sollte doch eigentlich regelbar sein, dass dem Organisatorische Leiter zu den eingerichteten Dienstzeiten ein mit Sonderrechten ausgestattetes, adäquates Dienstfahrzeug zur Verfügung steht. Wenn dies nicht so ist, müsste ja der privat genutzte Wagen mit sämtlichen Notfallmedizinischen Equipment dauerhaft ausgestattet sein. Ich bezweifle dies. Neben Sondersignalanlage allein benötigt man doch auch alle verfügbaren Kommunikationsmittel. Oder konnte der Anhalter das alles mit einem Mobiltelefon erledigen?
Ich kenne die Situation aus vielen selbst erlebten Großschadenslagen.Und kenne auch die Anfänge aus den Kinderschuhen heraus. Wenn man aber schon einen OrgL- Dienst installiert, sollte das adäquate Dienstfahrzeug immer beim Diensthabenden dabei sein. Sonst bringt das doch gar nichts. Ein Aufsetzblaulicht alleine bringt gar nichts. Es gehört ein bißchen mehr dazu.
Das Fahrzeug kommt vernünftigerweise aus dem Regelpool des Rettungsdienstträgers. Wenn der Träger, (ich spreche jetzt erfahrungsgemäß aus NRW), dieses Modellbild Orgl – Bereitschaft installieren möchte, so ist es auch seine originäre Aufgabe, ein adäquates Fahrzeug zu stellen. Privatfahrzeuge zu irgendwelchen Hilfs- Einsatzleitfahrzeugen heranzuziehen ist sehr fraglich. Sicherlich. Kommunen ohne diese Erfahrung kennen das System nicht und handeln dann gemäß der Kölschen Mentalität: “Et hätt noch emmer joot jejange. („Es ist … Situationsabhängig auch: Wir wissen es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.” Das dazu. Und dies Bedenken von Herrn Kobusch sind berechtigt. Also. Fazit: Die Kommune muß sich darum kümmern!
Sinniger als jetzt (vielleicht demnächst auch noch in anderen Bundesländern) diesen Führungskräften während der Dienstzeiten ein Dienstfahrzeug mit Sondersignalanlagen zur Verfügung zu stellen. Aber offensichtlich wird hier wieder mal Geld auf Kosten von Arbeitnehmern und Beamten gespart. Ich stelle mir nämlich gerade die Frage, was wohl die KFZ-Versicherungsgesellschaft dazu meint. Eine Sonderrechtsfahrt erhöht das Unfallrisiko um das bis zu 14-fache und damit auch den möglichen Schadenseintritt für die Versicherung. Wer trägt eigentlich die dadurch höheren Versicherungsbeiträge oder verzichten die Autoversicherer auf die Abdeckung dieser bei Privat-PKW eigentlich nicht vorkommenden Risiken durch eine erhöhte Prämie? Ich glaube kaum! Wer trägt also dann diese erhöhte Prämie? Ich kann es mir denken.
Es sollte doch eigentlich regelbar sein, dass dem Organisatorische Leiter zu den eingerichteten Dienstzeiten ein mit Sonderrechten ausgestattetes, adäquates Dienstfahrzeug zur Verfügung steht. Wenn dies nicht so ist, müsste ja der privat genutzte Wagen mit sämtlichen Notfallmedizinischen Equipment dauerhaft ausgestattet sein. Ich bezweifle dies. Neben Sondersignalanlage allein benötigt man doch auch alle verfügbaren Kommunikationsmittel. Oder konnte der Anhalter das alles mit einem Mobiltelefon erledigen?
Ich kenne die Situation aus vielen selbst erlebten Großschadenslagen.Und kenne auch die Anfänge aus den Kinderschuhen heraus. Wenn man aber schon einen OrgL- Dienst installiert, sollte das adäquate Dienstfahrzeug immer beim Diensthabenden dabei sein. Sonst bringt das doch gar nichts. Ein Aufsetzblaulicht alleine bringt gar nichts. Es gehört ein bißchen mehr dazu.
Das Fahrzeug kommt vernünftigerweise aus dem Regelpool des Rettungsdienstträgers. Wenn der Träger, (ich spreche jetzt erfahrungsgemäß aus NRW), dieses Modellbild Orgl – Bereitschaft installieren möchte, so ist es auch seine originäre Aufgabe, ein adäquates Fahrzeug zu stellen. Privatfahrzeuge zu irgendwelchen Hilfs- Einsatzleitfahrzeugen heranzuziehen ist sehr fraglich. Sicherlich. Kommunen ohne diese Erfahrung kennen das System nicht und handeln dann gemäß der Kölschen Mentalität: “Et hätt noch emmer joot jejange. („Es ist … Situationsabhängig auch: Wir wissen es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.” Das dazu. Und dies Bedenken von Herrn Kobusch sind berechtigt. Also. Fazit: Die Kommune muß sich darum kümmern!