Standardisiertes Vorgehen bei Gefährdung des Kindeswohls

Bottrop (BOT) – Das Jugendamt und die Feuerwehr Bottrop (NRW) haben ein standardisiertes Verfahren für Situationen erarbeitet, in denen sich die Einsatzkräfte um das Wohlergehen von Kindern kümmern müssen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Einsatz sehe, dass Eltern offensichtlich mit ihren Kindern überfordert sind? Wer betreut ein Kind, dessen alleinerziehendes Elternteil plötzlich ins Krankenhaus muss? Und wen spreche ich an, wenn ich den Verdacht habe, dass die Verletzungen des Kindes doch nicht von einem Sturz kommen, sondern dem Kind bewusst zugefügt wurden?

Anzeige

Fragen, die im Rettungsdienst immer wieder beantwortet werden müssen. Bislang wurden diese Situationen immer individuell mit dem Jugendamt besprochen. Dadurch war den Mitarbeitern im Einsatz häufig unklar, wie genau akute Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder in Not aussehen können.

Bereits im vergangenen Jahr erarbeiteten das Jugendamt und die Feuerwehr Bottrop ein standardisiertes Verfahren für diese Situationen. Eine Arbeitsgruppe beleuchtete rechtliche und einsatzbezogene Aspekte und entwickelte ein praktikables Verfahren für die Einsatzkräfte. Ziel ist es, Familien bei Bedarf frühzeitig Unterstützung zukommen zu lassen und in Gefährdungssituationen für Schutz und Hilfe des Kindes zu sorgen.

In diesem Jahr finden nun umfangreiche Fortbildungen für die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes statt. Diese umfassen nicht nur die relevanten Rechtsgrundlagen für den Rettungsdienst. Anhand von Fallbeispielen aus der Einsatzpraxis wird gezeigt, wie Einsatzkräfte eine mögliche Kindeswohlgefährdung erkennen können und welche konkreten Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert