Steiger-Stiftung bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, hüllt sich zu den China-Plänen in Schweigen. Foto: BSS(Bild: BSS)Winnenden (BSS) – Die Björn-Steiger-Stiftung bereitet eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Auslöser und Gegenstand der Beschwerde ist die Neuregelung des baden-württembergischen Rettungsdienstgesetzes, das der Landtag am 17. Juli 2024 verabschiedet hatte und das am 02.08.2024 in Kraft trat.

Nach Ansicht der Steiger-Stiftung kommt das Land seiner Pflicht zur Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nur ungenügend nach. Die Zuständigkeiten und Strukturen bei Notfällen seien nicht umfassend geklärt und entsprächen nicht internationalen Standards. Die Stiftung bemängelt, dass fehlerhafte Vorgaben und veraltete Organisationsstrukturen seit Jahren die Überlebenswahrscheinlichkeit von Notfallpatienten in Baden-Württemberg senken. Das im Juli verabschiedete Gesetz zementiere diese Entwicklung.

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Die Steiger-Stiftung zitiert aus dem Grundgesetz, wonach ein verfassungsrechtlicher Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf ein funktionierendes Rettungsdienstsystem bestehe. „Wie das Rettungsdienstgesetz diesen grundrechtlichen Anspruch gewährleisten will, ist völlig unklar. Alles Wesentliche wird offengelassen oder ist unzureichend geregelt“, bemängelt Professor Dr. Andreas Pitz, ehemaliger Richter und Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an der Hochschule Mannheim.

Nur in Baden-Württemberg verwalte sich der Rettungsdienst selbst. Dabei sei unklar, wie der Staat sicherstellen wolle, dass die Bürgerinnen und Bürger innerhalb der erforderlichen Frist bei Notfällen gerettet würden. „Das meiste wird dem Innenministerium und den Hilfsorganisationen ohne gesetzliche Vorgaben frei überlassen“, moniert Pitz. Viele Menschen seien mittlerweile der Auffassung, dass sie „nicht nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und Technik“ gerettet würden.

Auch der Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, Pierre-Enric Steiger, sieht die gesetzlichen Regelungen kritisch: „Das neue Gesetz ist das erste in einem Land, in dem der Staat 20 Prozent der Herzinfarktpatienten faktisch als nicht ‚rettbar‘ erklärt und somit von vornherein mit einer planerischen ‚Sterbequote‘ von 20 Prozent kalkuliert und dies sogar gesetzlich verankert“, sagt Pierre-Enric Steiger. Es könne nicht sein, dass in einem Gesetz festgelegt sei, dass nur 80 Prozent der Herzinfarktpatienten innerhalb der medizinisch notwendigen Frist von einer Stunde medizinisch adäquat versorgt werden müssten.

„Die Kritik der privatrechtlichen Björn-Steiger-Stiftung weisen wir deutlich zurück. Das Rettungswesen in Baden-Württemberg ist sehr gut aufgestellt“, hält ein Sprecher des Innenministeriums Baden-Württembergs dagegen. „Wir müssen weder den nationalen noch den internationalen Vergleich scheuen. … Das neue Rettungsdienstgesetz stellt … die Weichen für einen zukunftsfähigen und noch schnelleren, am Wohle der Patienten orientierten Rettungsdienst. Die neuen Planungsfristen zielen darauf ab, die rettungsdienstliche Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Vor allem die Selbstverwaltung im Rettungsdienst hat sich bewährt: Es ist nicht unser Ziel, dass operative Fragestellungen bis ins kleinste Detail von einer Behörde geregelt werden.“

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hallo,

    ich wohne nicht in BaWü. Hilfsfristen werden auch in anderen Bundesländern nicht gehalten. In Hamburg hat vor ein bis zwei Jahren der Bezirk Wandsbek, die Hilfsfrist nur in 43% der Fälle gehalten. Was internationale Standards angeht, so gibt es selbst unter den reichen Ländern einige, wo die Versorgung nicht an Deutschland heranreicht.

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  2. Hallo,
    das ist leider richtig und trifft auf sehr viele Regionen in Deutschland zu. Aber wir sollten und dürfen nicht Missstände in Kauf nehmen, weil es irgendwo noch schlechter ist. Das kann es nicht sein-für ein Menschenleben ist das Maximale zur Erhaltung des Lebens in Gesundheit zu fordern. Das dies funktioniert und noch nicht mal so teuer sein muss, dem sei mal eine Hospitation in Nieder-Österreich empfohlen.
    Daher kann ich die Verfassungsbeschwerde nur unterstützen.

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  3. Mich Interessieren keine internationalen oder nationalen Standards. Ständig irgendwelche Vergleiche mit anderen Ländern bringen unser Rettungswesen nicht weiter. Meine Tätigkeiten im RD in den letzten 40 Jahren haben gezeigt, dass besonders die Politiker in Baden-Würrtemberg alles schönreden und seit ein paar Jahren “The Länd” preisen als würde bei uns alles nur vom feinsten und besten sein. Mein Fazit nach 40 Jahren __ Ba-Wü war und ist absolute Steinzeit was den RD angeht. Ich hoffe das die Steiger Stiftung mit Ihrer Verfassungsbeschwerde recht bekommen und die Politiker aus dem Dornröschenschlaf wach rütteln.

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  4. Das BW den schlechtesten RD von allen Bundesländern hat ist ja seit 25 Jahren so…nichts neues also…aber selbst die sog. Hilfsfrist von 12min sei nicht einklagbar wird darin festgehalten…sagt doch schon alles…(ich habe schon vor über 10 J. einen Leserbrief dazu an die Lokalzeitung in Offenburg geschrieben)

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