Steiger-Stiftung und vdek: Rettungsdienst gehört ins SGB V
(Bild: Kzenon/Shutterstock)Berlin (vdek/BSS) – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die Björn-Steiger-Stiftung fordern die Politikerinnen und Politiker von Bund und Land eindringlich auf, den Rettungsdienst grundlegend zu erneuern. Die derzeitigen Rettungsdienststrukturen zeichneten sich durch erhebliche Qualitätsmängel, Ineffizienz und Intransparenz bei einer gleichzeitigen Explosion der Kosten aus.
Die anstehende Notfallreform biete jetzt die Chance, neben der Notfallversorgung auch die Notfallrettung neu aufzustellen, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung der Qualitätsparameter für die medizinische Notfallrettung, die dem grundgesetzlichen Gebot der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse Rechnung trägt.“ Im Rahmen dieser bundeseinheitlichen Standards seien dann die Länder für die weitere Ausgestaltung des Rettungsdienstes verantwortlich. Nichtstun sei keine Option, um die langjährig bekannten Probleme zu lösen. „Es geht um Menschenleben”, so Elsner.
Für die Versorgung der Menschen sei die derzeitige Entwicklung eine Katastrophe, so Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Steiger-Stiftung. „Es ist vom Wohnort abhängig, ob die Menschen bei lebensbedrohlichen Notfällen rechtzeitig die richtige notfallmedizinische Versorgung am richtigen Ort bekommen, denn es fehlen bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Strukturvorgaben.” Jede der 229 Leitstellen in Deutschland handele nach eigenen unterschiedlichen Vorgaben und Maßstäben. Um effizienter und besser zu arbeiten, sei eine grundlegende Restrukturierung und Reduzierung der Leitstellen zu modernen Leitstellensystemen unumgänglich.
Umgekehrt würden viel zu viele Menschen mit Bagatellerkrankungen mit Rettungswagen oder sogar mit Hubschraubern ins Krankenhaus transportiert, wo sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser verstopften. „Der Rettungsdienst gehört ins SGB V, damit nicht nur die Transportleistung ins Krankenhaus von den Krankenkassen bezahlt wird, sondern auch eine Steuerung der Patientinnen und Patienten in psychosoziale oder pflegerische Versorgungsbereiche möglich wird.“
Der vdek weist darauf hin, dass der Bundesrechnungshof bereits im Jahre 2014 die hohen Ausgaben der Krankenkassen für Transporte und Rettungswagen, Krankentransporte und Taxifahrten bemängelt habe. Da die Kommunen und Länder nur geringe eigene Haushaltsmittel verwendeten, bestehe kaum ein Anreiz oder Interesse an der sparsamen Verwendung der Mittel. Dies habe dazu geführt, dass allein die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 Milliarden auf rund vier Milliarden Euro gestiegen seien.
Das könnte dich auch interessieren