Thüringen erhält neues Katastrophenschutzgesetz

(Bild: IM Thüringen)Erfurt (TMIK) – Thüringen hat ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Der Entwurf, den das Thüringer Innenministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden und Interessenvertretern des Brand- und Katastrophenschutzes erarbeitete, wurde kürzlich mit großer Mehrheit bestätigt.

„Ich bin sehr dankbar, dass wir es noch in dieser Legislaturperiode geschafft haben, eines der modernsten Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland zu verabschieden“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier. Das Gesetz unterscheide sich durch seine Entstehung von vielen anderen. „Es ist von der Basis für die Basis. Von Anfang an war sichergestellt, dass alle von der Regelung Betroffenen daran mitwirken können.“

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Das neue Gesetz ist eine vollständige Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes von 1992 mit umfassender Begründung. So gibt es die neue Kostenregelung, nach der Feuerwehren künftig für notfallbedingte Tragehilfen bei der Unterstützung des Rettungsdienstes bezahlt werden können.

Für Aufgabenträger wird es künftig verpflichtend sein, ehrenamtliches Engagement zu fördern. Im Katastrophenschutz können zudem private Organisationen einfacher mitwirken. Neue Aufgaben wie Digitalisierung, Psychosoziale Notfallversorgung oder Warnung der Bevölkerung werden gesetzlich konkretisiert.

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