Übergangsfrist für Rettungsassistenten verlängert
(Bild: Markus Brändli)Erfurt (pm) – In Thüringen dürfen bis Ende 2023 Rettungsassistenten in der Notfallrettung eingesetzt werden. Der Landtag hat der Möglichkeit zum Einsatz von Rettungsassistenten in Rettungswagen, in der Luftrettung und in zentralen Leitstellen bis einschließlich 31. Dezember 2023 beschlossen.
Damit erhalten Rettungsassistenten mehr Zeit für die Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter.
Zugleich unterstrich das Parlament den Übergangscharakter dieser Ausnahmeregelung, in dem es für bestimmte Aufgaben künftig den Einsatz von Notfallsanitätern vorschreibt. Bislang können diese noch von Rettungsassistenten wahrgenommen werden.
Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen zentrale Leitstellen mit mindestens einem Notfallsanitäter besetzt sein. Ihnen bleibt ab dann auch die leitende Patientenbetreuung im Rettungswagen vorbehalten. In der Luftrettung dürfen neben Notärzten nur noch Notfallsanitäter eingesetzt werden.
Mit der erfolgten Gesetzesänderung können Rettungsassistenten ohne Nachqualifizierung vom 1. Januar 2024 an nur noch als Fahrer von Rettungswagen (RTW) und als Disponenten in Rettungsleitstellen eingesetzt werden. Als Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) kommen dann nur noch Notfallsanitäter zum Einsatz.
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