Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik und Baden-Württemberg
(Bild: axentis.de / Lopata)Winnenden (BSS) – Die Björn-Steiger-Stiftung hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und exemplarisch für alle Bundesländer gegen das Land Baden-Württemberg erhoben.
In politisch turbulenten Zeiten sei die Verfassungsbeschwerde als Mittel zum Zweck und alternativloser Weg zu sehen, systemische Missstände im Rettungsdienst zu beseitigen, teilte die Stiftung mit.
Die Beschwerde hat zwei Kernpunkte: Zum einen kommt nach Ansicht der Verfassungsjuristen und Rettungsdienst-Experten der Stiftung der Bund seiner Aufgabe, die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, nur unzureichend nach und stellt kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards zur Verfügung.
Zum anderen verletzt das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz vom Juli 2024 das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Baden-Württemberg steht stellvertretend für alle Bundesländer, für die eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen haben könnte, teilte die Steiger-Stiftung mit.
Mit der Verfassungsbeschwerde will die Björn-Steiger-Stiftung den Missständen und Fehlentwicklungen im System des deutschen Rettungswesens entgegenwirken.
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