Weder Blaulicht noch Martinhorn für Bergwacht-ATV
(Bild: (Symbol) Olga von Plate/Bergwacht)Pforzheim (BW) – Seit Dezember 2019 wartet die Ortsgruppe Pforzheim der Bergwacht Schwarzwald vergeblich darauf, dass ihr All-Terrain-Vehicle (ATV) eine Genehmigung für Blaulicht und Martinhorn erhält.
Wie die Bergwacht am Montag (25.01.2021) mitteilte, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im Benehmen mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg entschieden, dass dieses Sonderfahrzeug nicht mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet werden darf. Eine Notwendigkeit für diese Ausrüstung werde von den Behörden nicht gesehen, weshalb eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von § 52 Abs. 3 StVZO in Verbindung mit § 55 Abs. 3 StVZO und § 52 Abs. 4 StVZO nicht in Aussicht gestellt und die Zulassung somit nicht erteilt werde, heißt es in einer Mitteilung der Bergwacht Schwarzwald.
Die Bergwacht Schwarzwald verweist darauf, dass sie bereits seit 2005 insgesamt 15 vom Innenministerium geförderte Fahrzeuge des Typs ATV mit Sondersignalanlage einsetzt. Im Laufe des Jahres 2020 hätte man für zwei weitere Fahrzeuge in anderen Landkreisen problemlos eine entsprechende Zulassung erhalten. Darüber hinaus werde das nahezu identische Fahrzeug mit Sondersignalanlage als Standardfahrzeug des Bergrettungsdienstes bundesweit in Thüringen, Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westphalen, Hessen und Niedersachsen eingesetzt. Von Zulassungsproblemen sei bisher nichts bekannt gewesen.
Die ATVs werden zum Transport von Notärzten und anderen Rettungskräften im unwegsamen Gelände eingesetzt. Zudem wurden mit den hochgeländegängigen All-Terrain-Vehicles Verletzte nach der notfallmedizinischen Versorgung aus dem Gelände transportiert. Schwierige Einsätze können damit schneller und patientenschonender bewältigt werden.
Die Bergwacht kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. „Gerade im Bereich Kaltenbronn ist die Bergwacht Pforzheim in diesem Corona-Winter dringend auf ein auch im Schnee voll einsatzfähiges Geländefahrzeug angewiesen, um für Notfälle rund um die Uhr im Gelände einsatzbereit zu sein. Immer wieder wurde über die überfüllten Straßen in den Naherholungsgebieten berichtet, in denen die Bergwacht für Sicherheit sorgen soll. Die Einsätze werden dort länger dauern und erheblich mehr Personal binden. Während wir bisher mit moderner Technik arbeiten konnten, werden wir künftig verstärkt Fußmannschaften einsetzen müssen“, warnt David Hierholzer, Landesleiter Bergrettungsdienst der Bergwacht Schwarzwald.
Wann das seit über einem Jahr nicht voll einsatzfähige, circa 25.000 Euro teure Fahrzeug eine Sondersignalanlage erhält, scheint derzeit vollkommen offen.
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Was glaubt die Zulassungsbehörde, was mit dem ATV unternommen wird? Mit einem so gestalteten Fahrzeug wird keiner zum Campen fahren, oder aus Spaß durch den Wald rasen. Wie soll das Fahrzeug im Notfall erkennbar sein vom Unterstand zum Notfallort auf normalen Straßen?
In Bad Nauheim wurde die Zulassung für solch eine Sonderausstattung verweigert. In Frankfurt nicht. So dicht beieinander und doch grundverschieden.
Die Bergwacht kann die Entscheidung nicht nachvollziehen? Ich auch nicht!
Ich habe schon immer das Gefühl das die Entscheidungsträger mal so und mal so entscheiden je nach Lust und Laune. Und wenn sich ein Entscheider mal auf dem Weg der vielen §§§§§ verrant hat, wird nicht zugegeben das eine Fehlentscheidungen getroffen wurde. Und zugeben, die Entscheidung zurück nehmen und einen Antrag zulassen, dass will man ebenfalls nicht.
Nach dem Motto: § 1 die Behörden entscheiden immer richtig. § 2 sollten Behörden mal nicht richtig entschieden haben tritt automatisch § 1 in Kraft.