Zusammenlegung von Zweckverbänden für Rettung und Feuerwehr
(Bild: (Symbol) Markus Roider/pixabay.com)München (StMI) – Der Bayerische Ministerrat hat kürzlich nach Abschluss der Verbändeanhörung beschlossen, eine Ermächtigungsgrundlage im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) für die Regelungen einer Zusammenlegung von Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zu schaffen.
„Wir haben heute einen weiteren wichtigen Schritt getan um die von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz gewünschte Zusammenlegung der beiden Rettungsdienstbereiche zu ermöglichen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Zweckverbände zum 1. Januar 2023 soll im Bereich Amberg und in der Nordoberpfalz ein hochqualitativer, leistungsfähiger und wirtschaftlich tragfähiger Rettungsdienst sichergestellt werden.“
Sämtliche an der Anhörung beteiligten Verbände haben laut Herrmann den erforderlichen Änderungen zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung dem Landtag zugeleitet.
Der geplante gemeinsame Zweckverband soll laut Herrmann auch Träger einer gemeinsamen Integrierten Leitstelle sein.
Grundlage für die Überlegungen zu einer Zusammenlegung ist eine von den ZRF Amberg und Nordoberpfalz in Auftrag gegebene Analyse des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München. Diese sieht durch eine Zusammenlegung der beiden Zweckverbände ein jährliches Einsparpotential von rund einer Million Euro unter Beibehaltung des hohen Standards der rettungsdienstlichen Versorgung vor.
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