Notfallsanitäter statt Rettungsassistent?
Bremen (rd.de) – Das Bundesgesundheitsministerium hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) vorgelegt. Die Neuregelung soll das derzeit noch geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ablösen. Das mögliche neue NotSanG unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom bisherigen RettAssG. So wird sich nicht nur die Berufsbezeichnung ändern. Geplant ist unter anderem auch, die Ausbildungszeit auf drei Jahre zu verlängern und Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zukommen zu lassen. Die Verbände haben jetzt bis zum 22. Juni 2012 Zeit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf greift nach Meinung des Gesundheitsministeriums „umfänglich die vielfältigen Forderungen auf, die im Vorfeld an den Bundesgesetzgeber herangetragen“ wurden. Eine umfassende Überarbeitung der bisherigen Ausbildung sei erforderlich geworden, weil die bisher geltende Regelung nach RettAssG „den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen“ seien.
Nach dem möglichen neuen Gesetz soll die Ausbildung zum Notfallsanitäter künftig in Vollzeitform drei, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre dauern. Der Unterricht hätte demnach an einer staatlich anerkannten Schule zu erfolgen, wobei die hauptberufliche Schulleitung eine entsprechende abgeschlossene Hochschulausbildung vorweisen müsste. Die Dozenten müssten fachlich und pädagogisch qualifiziert sein, wobei ebenfalls eine abgeschlossene Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht vorausgesetzt würde. Darüber hinaus wäre es Aufgabe der Schule, sicherzustellen, dass dem Schüler für seine praktische Ausbildung eine Stelle an einer Lehrrettungswache bzw. in einer Klinik zugewiesen würde.
Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist der Realschulabschluss geplant. Interessenten mit Hauptschulabschluss sollen ebenfalls zugelassen werden, wenn sie zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer vorweisen können.
Wer bei Inkrafttreten des möglichen neuen NotSanG mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent tätig war, soll die Möglichkeit erhalten, eine staatliche Ergänzungsprüfung abzulegen. Anschließend wäre er berechtigt, sich „Notfallsanitäter“ zu nennen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Rettungsassistenten, die weniger Berufsjahre nachweisen können, sollen zusätzlich zu der genannten Prüfung eine bis zu sechsmonatige Weiterbildung absolvieren müssen, ehe sie sich „Notfallsanitäter“ nennen dürfen.
Auch auf die so genannte „Notfallkompetenz“ wird in dem Entwurf eingegangen. Ziel sei es, eine größere Rechtssicherheit zu erzielen. Ohne konkrete Maßnahmen zu nennen, ist in dem Entwurfstext vom eigenständigen „Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen“ die Rede, „die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten standardmäßig zu bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“.
Mehr zum Referentenentwurf des Gesetzes über den Beruf des Notfallsanitäters lesen Sie in der Juli/August-Ausgabe des RETTUNGS-MAGAZINS.
(Foto: Mario Gongolsky)
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@Peter
es kann gut sein, dass der Punkt “RA” durch “RA oder Notfallsanitäter” geändert wird. Dann können beide eingesetzt werden.
Ich glaube kaum, dass die Rettungssanitäter komplett aus der Notfallrettung verbannt werden.
Also ich glaube das auch nicht, sonst hätte der Bund richtig viel Geld in Sachen MTF in den Sand gesetzt.
Ich wünschte mir endlich einen Beruf zu schaffen, welcher im Berufsbildungsgesetz verankert und vor der zuständigen IHK abgeprüft wird. Das würde so viele Hürden und zu bearbeitende Probleme sofort nichtig machen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung liegen dann einheitlich für alle Bundesländer Richtlinien zur Durchführung vor. Die Kontrolle der mediz. Belange sollten den ÄLRD weiterhin obliegen, aber eben auf einheitlicher rechtssicherer Ebene.
@ Jan (25. Mai)
Einen (Fach-)Hochschulstudiengang für den Bereich “Rettungsmedizin” gibt es schon seit 2010:
http://www.my-campus-berlin.com/Zum_Studiengang.4716.0.html
Einen Hochschulstudiengang für den Bereich “Rettungsmedizin” gibt es schon seit …
http://de.wikipedia.org/wiki/Studium_der_Medizin
Für mich als RA, und Fachkrankenpfleger war das lange überfällig. Wenn ich sehe, was für ” Fachkräfte” da draußen im Rettungsdienst unterwegs sind, kann es einem Angst und bange werden.
Ich sehe tagtäglich, was uns auf der Intensivstation da “angeliefert” wird. Und die Versorgung ist oft unterirdisch. Die Notärzte alleine können ohne qualifizierte Hilfe keine Wunder vollbringen.
Danke Jens B.,
kurz und auf den Punkt beschrieben!
Der Gesetzentwurf geht absolut in die richtige Richtung!
@ H:G SRM
Ich habe mir die Beschreibung zum Studiengang SANITÄTS- UND RETTUNGSMEDIZIN auf der website der Hochschule gerade angesehen:
Interessanter Studiengang mit Schwerpunkt NOTFALLMEDIZIN! Endlich mal was anderes als diese BWL-lastigen Studiengänge zum “Manager”. Damit wird dem Rettungsassistenten ein Weg zu medizinisch anspruchvollen Tätigkeiten in den Kliniken geebnet!
So ein Studiengang war überfällig !!!
Im Prinzip muss man es doch realistisch sehen.. dies ist ein Entwurf.. dieser wird alleine schon aus Kostengründen so nicht umgesetzt werden sondern in vielen Punkten angepasst mit vielen Kompromissen versehen so das am Ende in zusammenspiel mit den RD Gesetzen der Länder sicher nicht so viel übrig bleibt wie mancher nun hofft..
Die finanzierung des Rettungsdienstes so wie sie gegenwärtig geregelt ist lässt doch nicht einmal den regelkonformen Einsatz von Praktikanten im Anerkennungsjahr zu – wie wäre es man würde sich bemühen erstmal hier etwas zu verändern. An einer finanzierung der Schulkosten müsste man eigentlich nicht zwingend etwas aktiv verändern – dies würde der Arbeitsmarkt schon regulieren.. wenn eine Perspektive nach der Ausbildung besteht weil fachkräfte fehlen und entsprechend dann dafür lukrativere Gehälter bezahlt werden müssen dann nehmen auch wieder mehr die Ausbildung auf sich.
Aber selbst mit dieser jetzigen low budget Aus und Fortbildung herscht schon unwarscheinlicher Kostendruck. Kein Unternehmer RD und keine Organisation hätte ernsthaftes Interesse sich nun auf noch mehr Kosten und risiko einzulassen und noch weiter in vorleistung zu gehen.. wir reden ja vielfach noch nicht einmal von gesicherter Kostendeckung.. Kostenträger finanzieren ohnehin nur das was nicht abwendbar ist und werden so eine Regelung die ja zwangsläufig auch arbeitsmarktpolitisch auch noch zu gesteigerten Lohnkosten im Bereich des RD führt nur unter der Vorraussetzungen stützen das dafür an anderer Stelle gespart wird mittragen – am ehesten am Notarztsystem…
Vor allem deswegen hat aber auch niemand (mit einfluss) interesse dem Personal im RD ernsthaft mehr Kompetenz zu übertragen. Weder die durchführenden (haftungs- versicherungsrecht) erst recht nicht die Ärzteschaft und indirekt auch nicht die Bevölkerung weil diese wenn man ehrlich ist landläufig ohnehin vielfach nur den “Herrn Doktor” als einzig kompetenten Helfer in der Not anerkennt und daher zumindest solange man nicht “auf der Strasse liegt” vielfach gar kein Verständnis für einen derartigen Bedarf versteht. Wer die Wahl hat zwischen einem flächendeckenden Notarztsystem und einem RA+ (oder eben NoSan) hat – und auf das wird die Kostendiskussion hinlaufen auch wenn das niemand ausspricht.. ich denke eine Umfrage würde eindeutig ausfallen.
Für die Politik ist ein vorhandenes subjektives Sicherheitsgefühl der Mehrzahl unserer Bevölkerung ohnehin ausreichend.
JJ hat recht: Alle wollen mehr Qualität (ist ja im Prinzip wünschenswert), aber wie heißt es so schön in dem alten Lied “Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld”. Hochschulgebildete Retter wollen auch hochschulangepasste Löhne – und die zahlt keine HiOrg und kein privater RD – ganz toll, weil dann bin ich arbeitsloser Rettungs-Notfall-Super-high-End-Manager-Hecht. Dann doch lieber halbwegs bezahlter RA, mit geregeltem Einkommen und gewerkschaftlichem Engagement. Und machen wir uns nichts vor: Ein studierter Notfall-Hecht, kann doch auch nicht mehr und bessser Leben retten, als ein gut ausgebildeter, erfahrener RA, der seinen RTW und dessen Möglichkeiten kennt.
Na ja, Versuch wars wert! Mal sehen was rauskommt. Erst mal abwarten. Hauptsache man macht sich überhaupt mal irgendwelche Gedanken über die rettungsdienstliche Zukunft. Nicht nur dem Kind einen Namen geben, sondern auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Theorie sehr wichtig, aber auch die Praxis muss stimmen. Wer schimpft sich denn heute alles RA und in seiner Zeit im Klinikpraktikum war er besserer Pflegerhelfer, Hauptsache Nachweis war da, egal ob man es prakisch gemacht hat oder nicht. Welche Kliniken haben denn abgestelltes Personal die sich um Praktikanten intensiv kümmern. Sollte man mal nachfragen. Ja, und die Bezahlung, wie immer, viel Arbeit und Verantwortung und wenig Lohn. Mal sehen was sich noch ändert. Der Rettungsdienst hat eben keine Lobby. Bis dahin, bleibt am Ball, seit gut in Eurem Beruf, bildet euch weiter und “Mensch bleiben” gegenüber demjenigen der manchmal dringend aber auch nur so unsere Hilfe braucht!
Es ist lange ueberfaellug, dass zumindest die Mittlere Reife Zugangsvorraussetzung wird. Wenn wir hin zu einem Paramedic-System wollen, dann ist eine bessere Qualifikation dringend erforderlich.
Derzeit erlebe ich in der Praxis leider folgendes:
Durch die deutlich schlechtere Verguetung (DRK-Reformtarif) konkurieren die neuen RAs gehaltsmaessig mit Paketdienstzustellern. Entsprechend zurueck geht die schulische Vorbildung der jungen Kollegen, mittlerweile herrscht wieder der Hauptschulabschluss vor. Das war schon mal besser. Die meissten “Jungen” wollten eigentlich zur Feuerwehr, wurden dort aber nicht genommen, daher jetzt Rettungsdienst als Alternative.
Gleichzeit spriessen aber ueberall neue NEF-Standorte aus dem Boden, anscheinend trauen die aerztlichen Leiter hier ihrem Personal immer weniger zu.
Ergo ist eine eine bessere Qualifizierung der Retter dringend erforderlich und zu begruessen, eine “Adelung” darf es nicht geben.
Gruss
Ein RA
Dieses Gesetz ist eine absolute Frechheit!
Der RettAss muss sich nachqualifizieren zum Notfallsanitäter. Die Lehrkräfte aber nicht! Was soll das??? Die gleiche Lehrkraft wie früher, also der Hauptschüler mit einem 4 Wochen Kurs darf weiter Lehrer spielen (Behält Besitzstand). Im Klartext wird von einer Pseudoprofessionalierung gesprochen. Ach so, die Lehrkraft ist also den Anforderungen gewachsen. Es schlägt wohl 13. Dreister geht es schon nicht mehr.
Auszug aus dem §27 Abs.2 des NotSanG bezüglich Rettungsschulen:
“(2) Die Voraussetzungen des § 5 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und 2 gelten als erfüllt,
wenn als Schulleitung oder Lehrkräfte Personen eingesetzt werden, die bei Inkrafttreten
dieses Gesetzes eine Schule leiten oder als Lehrkräfte an einer Schule unterrichten oder
an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen und diese innerhalb eines Jahres
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abschließen.”
Es kann nicht angehen, dass die Gruppe vor dem Schreibtisch sich nachqualifizieren muss. Die Gruppe hinter dem Schreibtisch aber nicht! Aber die Pseudolehrer wahren ihren Besitzstand oder was.
Wenn Professionalisierung, dann bitte alle. Also liebe Dozenten im RD nochmal die Schulbank drücken und studieren, um weiter zu unterrichten.
Also liebe Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Fahrdienst! Dies bedeutet sofort klagen wenn es um eine Nachqualifizierung (Prüfung oder Ergänzungslehrgang) geht. Wenn befristeter Besitzstand, dann bitte alle. Ich glaube ich habe mal was von einem Gleichberechtigungsgrundsatz gelesen.
Denn gleiches Leid ist halbes Leid.
Alle oder keiner heißt es hier.
Notfallsanitäter…
Die jetzt schon vorhandenen Bezeichnungen von Sanitäter (tlw. Sanitätshelfer genannt), Rettungshelfer, RettSan und RettAss sind doch für die “normale Bevölkerung” schon jetzt undurchsichtig – wie soll es dann werden, denn es noch Notfallsanitäter gibt?
Eine “Rangfolge” des Ausbildungsstandes ist den Ausbildungs- und Berufsbezeichnungen doch jetzt schon nicht mehr zu entnehmen.
Immerhin werden Sanitäter vielerorts schon Sanitätshelfer genannt, damit die Unterscheidung zum RettSan gegeben ist.
Meiner Meinung nach sollten bei einer Neugestaltung des Berufsbildes auch gleich die vorhandenen Begrifflichkeiten mit aufgegriffen werden, sodass wie etwa im Beamtenbereich sofort ersichtlich ist, wer der höher Ausgebildete ist.
@ Ricarda
Wo bitteschön ist im Beamtenbereich für Laien (bundeseinheitlicfh) ersichtlich wer der/die “höher” ausgebildete ist. Allein schon in den Polizeien der benachbarten Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern gibt es wesentliche Unterschiede. Oder hätten Sie z.B. gedacht, daß in Bayern ein Polizeioberwachtmeister in den Hirarchiestufen zwischen Polizeimeisteranwärter und Polizeimeister steht?
Aber eigeintlich ist dieses Wissen für den Bürger doch auch relativ unwichtig, denn dieser ruft die Polizei und erwartet daß die notwendige Arbeit erledigt wird und die eingesetzten Beamten nach ihrer jeweiligen Qualifikation wissen was zu tun ist.
Warum sollte dies im Rettungsdienst anders sein? Warum sollte mich interessieren was der Bürger an Ausbildung bei mir vermutet und wie er meinen Beruf bezeichnet? Solange wir als Sanitäter und nicht als Krankenträger bezeichnet werden ist doch alles in Ordnung.
Ist es nicht wesentlich wichtiger, daß ich gut aus- und fortgebildet bin um qualifiziert helfen zu können?
http://www.polizei-bw.de/berufsinfo/Karriere/Seiten/Dienstgradabzeichen.aspx
http://www.polizei.bayern.de/wir/dienstgrade/index.html
Das Gesetz ist ansich überflüssig. Das Problem ist doch nicht das Können und Wissen (es ist nicht verboten zu üben, zu lesen und zu lernen) sondern die Haftungsfrage. Von was unterscheidet sich den der heutige RA zum zukünftigen NFS ??
Nebenbei: “Fachkräfte” wie Felix H. und Jens B etc. können diese Frage sicherlich sofort beantworten…weil sie die absoluten Medizin-Rettungs-Pflegegötter sind 😉
Aufgefordert sind die Arbeitgeber. Jeder RD-AG kann seinem RA sagen was er zu tun und zu unterlassen hat. Bis dahin handelt der RA nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn der AG einschränkend reglementiert, hat er auch die juristischen Konsequenzen durch das (angeordnete) Unterlassen zu tragen.
Wenn ich hier so manche Kommentare lese wird mir schlecht. Wo wart Ihr als die Berufsverbände und die Anderen Beteiligten getagt haben? Hat euch die Diskussion im Vorfeld dieses Gesetzesentwurfes überhaupt interessiert?
Wenn ich mir eure Reaktionen anschaue müsste vor den Sitzungsräumen in Berlin doch Highlife gewesen sein, oder? Da habe ich nichts von bemerken können!
An Demonstrationen im Rest von Deutschland kann ich mich auch nicht erinnern!
Klar wird vieles von dem was oben befürchtet wird, so nicht eintreten, mann muss abwarten was der endgültige Beschluss des Bundestages ergibt. Dann kann man sich hier eine abschließende Meinung bilden. Aber solche Gesetzesentwürfe werden immer mit den zuständigen Berufsverbänden besprochen. Werdet Mitglied in diesen Verbänden und erhebt eure Stimme wenn euch was nicht passt.
Immer nur hinterherjammern, das hatten wir in den letzten 23 Jahren genug. Hebt endlich eure Ä…… anstatt immer zu meckern. Geht an die Öffentlichkeit mit dem was euch nicht passt, schreibt euren Bundestagsabgeordneten, startet eine Online Petition an den deutschen Bundestag. All dies wären doch Möglichkeiten Euren Einfluss zu nutzen. Aber was wird hiervon passieren?
Wie immer nix , aber das Geschrei wird hinterher um so größer sein!!
Entschuldigt aber das musste mal raus.
Phil seit 18 Jahren Rett.Ass.
Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten, finde das gejammere unter aller Kanone, es wird Zeit dass sich was tut in unserer Berufsausbildung, unser Beruf des RA ist ein Hilfsarbeiterjob und durch die Novellierung wäre dies endlich mal ein Medizinischer Fachberuf!!!
Es gibt bereits eine Online Petition unter http://www.berufsbild-notfallsanitäter.de, die läuft allerding schon in 5 Tagen aus…
???Alles Fragwürdig, ein Beruf der Erfahrung. Wir sind nicht in den Usa oder sonst wo. Das ganze Gesundheitssystem ist im A….. . Man sollte sich erstmal darum bemühen. In der Grossstadt also ein Notfallsani….ja nee is klar bei ungefähr 5-6 Nef Standorten. Dieses ist ein Freibrief für “Burner” . Sollte jeder für sich entscheiden. Man sollte die Gehälter anpassen….erstmal und sich mind. 5-10 Jahre über sowas Gedanken machen. Nacharmungen aus anderen Ländern sind quatsch. Die Kompetenzen waren klar geregelt. Arzt bleibt Arzt bzw “Notarzt” und Ra bleibt Ra. . Rest ist einfach Unsinn. kümmert euch um andere wichtige Dinge. Bessere Verträge jeglicher Rds oder Orgis, bessere Gehälter . Hoffentlich geht dieser Schuss nach hinten los…..wer leidet darunter wie immer der Pat. und wer hält dafür den Kopf hin. Gut das die Bürger nicht wissen
alles verblödete Scheiße!!! Man fährt eh immer den gleichen Scheiß so das eine Krankentransportausbildung ala DDR (SMH Lehrgang )ausreichend ist.
Der Rettungsassistent hat die höchste Ausbildung des nichtärztlichen Personals im Rettungsdienst. Mit dieser Ausbildung und entsprechenden vom Leitenden NA übertragenen Kompetenzen sollte es ausreichend sein, das der Notarzt nicht bei jedem Bagatell Fall mit ausrückt.Aber dies ist wohl Sache der Politik. Eine weitergehende Ausbildung zum Notfallsanitäter wir hier nichts ändern.Es wird hier nur um weitergehendes geplänkel wie Organisation und Betreuung gehen.
1. – den Beruf RA angemessen bezahlen – er ist es wert
2. – sind Namen/Bezeichnungen wie Schall und Rauch- man kann sie immer wieder ändern- der Inhalt ändert sich nicht
3. – wer bezahlt das denn eigentlich – es hängt jedesmal eine große Anzahl von Änderungen an dieser Entscheidung (Schilder,Aufnäher,Formulare,Lehrbücher ect.)- Spendengelder oder Beitragszahlungen werden damit mißbraucht – vielleicht sollten es jedesmal die Initiatoren zahlen – bei einer solchen Unwichtigkeit.
Die frage die wir uns stellen was wird aus den Rettungsanitäter die nun schon lange in ihren Beruf arbeiten ….
@Jessica
Ganz einfach: die arbeiten entweder weiter als RS oder machen die Ausbildung zum NotSan oder sie machen ganz was anderes. No Problem! Einfach noch abwarten und nicht all zu viele Gedanken machen. Rentiert sich erst dann, wenn in deinem Bundesland in dem du tätig bist die Diskussion nach Aufnahme des NotSan in das Landesrettungsdienstgesetzes beginnt.
@Jessica: Da die Ausbildung/Tätigkeit zur/als Rettungssanitäter bzw. Rettungssanitäterin keine vollwertige Berufsausbildung darstellt – bekanntlich unterliegt deren Ausbildung lediglich den Vorgaben des seinerzeitigen Bund-Länder-Ausschusses aus dem September 1977 – ändert sich für diese erst einmal nichts. Da aber der Rettungsdienst in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer liegt, könnte es dennoch in Folge des NotSanG Auswirkungen auf diese haben. Denn der Landesgesetzgeber entscheidet letztendlich über die (Mindest-)Qualifikationen der Rettungsfachkräfte auf den einzelnen Rettungsmitteln…
Frühlingshafte und SONNIGE Grüße aus dem Westen der Republik
Alles blödsinn, in der Stadt wo es 10 Krankenhuser gibt und gnug Nas brauchen wir es nicht. Es ist ein Freibrief für Brenner und ein schlag ins Gesicht für unseren “alten Hasen” . Ein Jungspunt ohne Erfahrung…..Gott bewahre. wie soll das mit den Kosten laufen? Bekomme ich dann mehr, also was ich eigentlich so oder so schon bekommen sollte. Moment……..Ras die Rs -Verträge haben, klar passt dann ja oder?!?. Dieser Beruf macht kein Spass mehr. Vergleichen wir uns dann mit dem System aus Holland oder den aus der USA? Die ja eine noch bessere Ausbildung besitzen? Wer zahlt mir die 3000 Tausend Euro zurück? Ich kann nur jeden abraten den RD zu machen. Niewieder, dann eher Tierpfleger, die sind wenigstens dankbar. Keine Pat. mehr die Ihre “Krankheiten” selbst googeln und es eh besser wissen, keine sinnlosen fahrten mehr, weil “kein Geld für Taxi” und keine pöbelnde Pat. mehr. Niewieder.
Du sprichst mir aus dem Herzen.Nach über 20 Jahren als RA und unterbezahlter RS Planstelle im Rettungsdienst find ich auch keinen Sinn mehr in dem Job und würde lieber heut als morgen aussteigen.
Hallo.
Mich würde etwas interessieren, vielleicht hat jemand die Antwort dafür ….
Es war ja mal so, dass viele RA‘s als RS eingestellt wurden und somit auch nur RS Gehalt bekommen haben, es sei denn sie sind in einem Monat über 50% als RA auf dem RTW gefahren – dann stand das RA Gehalt zu.
Mich würde interessieren ob dies mit NotSan auch so ist, wenn man als RA eingestellt ist ? Gerade auch bzgl der Übergangsfrist …
Weis das zufällig jemand ?