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Freie Durchfahrt für Rettungskräfte aus Belgien und den Niederlanden

26. Juni 2026

Foto: iStock/VanderWolf-Images

Düsseldorf (munv.nrw) – Nordrhein-Westfalen erleichtert die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen aus Belgien und den Niederlanden. Ein neuer Erlass stellt klar, dass Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Einrichtungen der Gefahrenabwehr bei Einsatzfahrten Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land durch Nordrhein-Westfalen fahren.

Nach Angaben der Landesregierung gilt dies für Fahrten mit Sonderrechten, sofern die Vorgaben des sogenannten Blaulichterlasses eingehalten werden. Bislang war die Rechtslage für solche Transitfahrten nicht ausdrücklich geregelt.

Mit der Neuregelung reagiert das Land auf die enge Zusammenarbeit der Einsatzkräfte in den Grenzregionen. Ziel sei es, Verzögerungen bei Rettungs- und Hilfeleistungseinsätzen zu vermeiden und die grenzüberschreitende Gefahrenabwehr zu erleichtern.

Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) erklärte, der Erlass schaffe Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte. Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte, Ländergrenzen dürften bei der Rettung von Menschenleben kein Hindernis sein. Auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach von einer Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst.

Nach Angaben des Landes konnten Einsatzfahrzeuge aus Nordrhein-Westfalen bereits zuvor auf dem Weg zu einem Einsatzort Sonderrechte bei der Durchfahrt durch Belgien oder die Niederlande nutzen.


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