Notfallreform: vfdb mahnt Nachbesserungen beim Rettungsdienst an
Münster (vfdb) – Vor der Beratung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung am Mittwoch (09.09.2026) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) gezielte Nachbesserungen am Kabinettsentwurf.
Das Fachreferat Rettungsdienst der vfdb begrüßt die Reform im Grundsatz, sieht in zentralen Punkten aber weiterhin erheblichen Korrekturbedarf. Nach Ansicht der vfdb muss beispielsweise das geplante Fachgremium für medizinische Notfallrettung anders besetzt werden. Unzureichend berücksichtigt bleibt zudem der Krankenfahrdienst.
Ausdrücklich begrüßt die vfdb, dass der Entwurf mit dem neuen § 30 SGB V die medizinische Notfallrettung erstmals als eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkennt.
.
Konkreter Nachbesserungsbedarf besteht nach Ansicht der vfdb beim geplanten Fachgremium für medizinische Notfallrettung. Es müsse neben Ländern und Krankenkassen paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Leistungserbringer besetzt werden - analog zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem dürfe der Entwurf den Ergebnissen dieses Gremiums keine Bindungswirkung für Kostenverhandlungen verleihen.
Bei der in § 133 SGB V vorgesehenen Kostentransparenz warnt die vfdb vor dem unbestimmten Rechtsbegriff „Transparenz“: Er berge das Risiko einseitiger Blockaden der Kostenverhandlungen durch die Kostenträger.
„Weiterhin fehlt eine bundeseinheitliche Regelung der Durchführungskompetenzen von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern“, betont Kevin Grigorian, Leiter des Referates Rettungsdienst der vfdb. Der Verweis auf Landesrecht drohe einen Flickenteppich zu verfestigen, statt bundesweit einheitliche Standards zu schaffen.
Auch die im Entwurf vorgesehene rein digitale Anbindung der Rettungsleitstellen an die Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen greift nach Ansicht der vfdb zu kurz: Notwendig sei die Weiterentwicklung zu integrierten Gesundheitsleitstellen, die algorithmengestützt über alle Versorgungspfade hinweg steuern.
Die vfdb appelliert an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses, diese Punkte in der Sitzung am kommenden Mittwoch aufzugreifen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.




