Hannover (IM NI) – Künftig erhalten in Niedersachsen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen bis A 8, die im Rettungsdienst der Kommunen als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eingesetzt werden, eine Erschwerniszulage.
Eine entsprechende Verordnung hat die Landesregierung am 27.04.2026 beschlossen.
Mit der neuen Zulage erkenne die Landesregierung die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen sowie die hohe Verantwortung an, die mit der Tätigkeit als Notfallsanitäterin und -sanitäter im Rettungsdienst verbunden sei, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Die Zulage beträgt zwei Euro je Dienstzeitstunde im Rettungsdienst laut Dienstplan. Die Begrenzung auf die Besoldungsgruppen bis A 8 trägt dem Umstand Rechnung, dass Kommunen die besonderen Erschwernisse teilweise bereits mit Stellenhebungen nach A 9 bei der Bewertung der Dienstposten berücksichtigt haben.
Die Niedersächsische Erschwerniszulagenverordnung regelt die Gewährung von Zulagen zum Ausgleich besonderer Erschwernisse im Dienst, die bei der Bewertung des Amtes oder bei der Bestimmung der Höhe der Anwärterbezüge noch nicht berücksichtigt worden sind.