Northeim erstellt Konzept für zukunftssicheren Rettungsdienst
Northeim (NOM) – Um diese Versorgungsqualität langfristig zu sichern und weiter zu verbessern, hat der niedersächsische Landkreis Northeim ein umfassendes Rettungsdienstkonzept erarbeitet. Es sieht vor, vorhandene Strukturen und Rettungsmittel gezielt weiterzuentwickeln und räumlich so zu verteilen, dass bislang schlechter erreichbare Bereiche zuverlässiger versorgt werden.
Alle fünf bestehenden Rettungswachen in Northeim, Einbeck, Bad Gandersheim, Nörten-Hardenberg und Uslar/Bollensen sollen erhalten bleiben. Die vorhandenen Rettungswagen sollen jedoch räumlich besser verteilt werden. Frühestens im Jahr 2027 sind Satellitenwachen in Bodenfelde, Hammenstedt und Hardegsen vorgesehen. Dort werden vorhandene Rettungswagen stationiert; zusätzliche Fahrzeuge sind damit nicht verbunden. Die bereits bestehende Außenstelle in Dassel soll künftig rund um die Uhr mit einem Rettungswagen besetzt sein.
Mit einem System von Gemeindenotfallsanitätern soll zudem ein neues rettungsdienstliches Einsatzmittel erprobt werden. Das dafür vorgesehene Akuteinsatzfahrzeug wird jeweils mit einer besonders qualifizierten Notfallsanitäterin bzw. einem Notfallsanitäter besetzt. Der Einstieg in dieses System ist für einen Versorgungsbereich vorgesehen, der Bad Gandersheim einschließt. Das Akuteinsatzfahrzeug ergänzt dort die rettungsdienstliche Versorgung.
Daran anknüpfend soll auch die notärztliche Versorgung angepasst werden. Die Zahl der Standorte für Notarzteinsatzfahrzeuge soll perspektivisch von vier auf drei reduziert werden. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen heute über erweiterte, ärztlich freigegebene Handlungsmöglichkeiten und können dadurch zahlreiche Einsatzlagen eigenständig versorgen. Die Alarm- und Ausrückeordnung wurde an diese Kompetenzen angepasst.
Seit März 2026 sind außerdem Notfallkrankenwagen in Einbeck und Nörten-Hardenberg im Einsatz. Sie übernehmen dringliche Transporte, wenn zeitnahe Hilfe erforderlich ist, aber keine akute Gesundheitsgefahr besteht, die sofortige notfallmedizinische Maßnahmen notwendig macht.




